Ich habe im April 2018 mein 1. Kund zur Welt gebracht. Habe mein Elterngeld gesplittet auf 2 Jahre. Im Juni 2019 erwarte ich mein 2. Kind. Meine Frage nun ist, ob der Arbeitgeber verpflichtet ist, mir für das 2. Kund wieder 6 Wochen vorher und 8 Wochen nach ET mir Mutterschaftgeld zu zahlen? Die Versicherung macht es. Falls der AG verpflichtet sein sollte, in welchem Paragraphen steht das.
Vielen Dank im Voraus
Liebe Grüße
05.05.2019 11:05 – Beitrag von der Redaktion bearbeitet.