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Mutterschaftgeld

Hallo Liebes Experten Team,

Ich habe im April 2018 mein 1. Kund zur Welt gebracht. Habe mein Elterngeld gesplittet auf 2 Jahre. Im Juni 2019 erwarte ich mein 2. Kind. Meine Frage nun ist, ob der Arbeitgeber verpflichtet ist, mir für das 2. Kund wieder 6 Wochen vorher und 8 Wochen nach ET mir Mutterschaftgeld zu zahlen? Die Versicherung macht es. Falls der AG verpflichtet sein sollte, in welchem Paragraphen steht das.

Vielen Dank im Voraus

Liebe Grüße

05.05.2019 11:05 – Beitrag von der Redaktion bearbeitet.

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Expertin-Schleich
Expertin-Schleich | 06.05.2019, 21:08 Uhr
533 Beiträge seit 19.12.2012

Re: Mutterschaftgeld

Liebe AG80,

vielen lieben Dank für Ihre Frage.

Befinden Sie sich zu Beginn des Mutterschutzes noch in Elternzeit, haben Sie als Mitglied einer Krankenkasse Anspruch auf das Mutterschaftsgeld in Höhe von 13 Euro täglich. Da Sie während der Elternzeit allerdings nicht arbeiten, zahlt Ihnen Ihr Arbeitgeber auch keinen Zuschuss.

Werden Sie während der Elternzeit erneut schwanger, sollten Sie gegenüber Ihrem Arbeitgeber schriftlich erklären, dass Sie zum Beginn der Mutterschutzfrist Ihre Elternzeit vorzeitig beenden (§ 16 Abs. 3 Satz 3 BEEG). Alternativ können Sie die Elternzeit auch unterbrechen und mit Zustimmung des Arbeitgebers dann den Rest an die erneute Elternzeit anhängen. In beiden Fällen erhalten Sie den Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld.

Die Höhe des Zuschusses orientiert sich nicht an den letzten drei Monaten vor Beginn der erneuten Mutterschutzfrist, in denen Sie wegen der Elternzeit keinen Lohn bekommen haben. Entscheidend sind die letzten drei abgerechneten Monate vor dem Beginn der ersten Mutterschutzfrist (BAG, Urteil vom 22. August 2012, Az. 5 AZR 652/11). So bekommen Sie also wieder das volle Nettogehalt. Der Arbeitgeber muss bei der Berechnung allerdings die aktuelle Lohnsteuerklasse berücksichtigen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen hiermit etwas weiterhelfen und wünsche Ihnen weiterhin alles Gute.

Herzliche Grüße

Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)

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