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Mutterschaftgeld und Versicherungen

Liebes Expertenteam,

ich bin mit meinem ersten Kind schwanger und probiere gerade herauszufinden was für Mutterschutzansprüche ich stellen und wieviel finanzielle Unterstützung ich erwarten kann. 

Ich bin selbstständige Beraterin und momentan privat versichert. Ich vermute ich muss mich dann Arbeitslos melden während des Mutterschutzes?! Habe damit aber vermutlich überhaupt keine Ansprüche auf irgendeine Unterstützung die man sonst staatlich gestellt bekommt. Ich überlege deswegen nun wieder in die gesetzliche Krankenkasse zu wechseln. Weiß aber auch nicht ob das so ohne Probleme möglich ist.

Das Thema ist so undurchschaubar und ich frage mich ob es irgendwelche guten Tipps dazu gibt.

Vielen Dank

Zoe

Bisherige Antworten
Expertin-Schleich
Expertin-Schleich | 04.10.2016, 15:48 Uhr
533 Beiträge seit 19.12.2012

Re: Mutterschaftgeld und Versicherungen

Liebe Zoe,

vielen herzlichen Dank für Ihre Frage.
Selbstständige,die eine Schwangerschaft planen, sollten rechtzeitig vorsorgen.
Viele private Krankenkassen schließen Tagegeld in der Mutterschutzfrist von vornherein aus, manche zahlen ein einmaliges Mutterschaftsgeld in Höhe von durchschnittlich etwa 200 Euro. Einen Wechsel in eine gesetzliche Krankenversicherung sollten Sie gut im voraus planen,da dieses je nach Krankenkasse nicht immer so einfach möglich ist.
Wenn Sie sich in den Wochen und Monaten nach der Geburt sich um das Baby kümmern wollen, werden die Einnahmen mit Sicherheit verringert sein oder ganz ausbleiben. Für den Verdienstausfall durch eine Schwangerschaft gibt es keine Versicherung. In so einem Fall sollte die Mutter beim Sozialamt einen Antrag auf Hilfe in besonderen Lebenslagen stellen.
Auch für selbstständig tätige Frauen gibt es Elterngeld in Höhe von 67 Prozent des Einkommens. Die Ausrechnung erfolgt nach dem erlösten Gewinn nach Abzug der Steuern. Als Grundlage dient der letzte Steuerbescheid. Liegt dieser aus irgendwelchen Gründen noch nicht vor, gibt es aber sicher bereits eine Einnahmen-Ausgaben-Überschussabrechnung.
Diese wird dann für die Ausrechnung des Elterngeldes herangezogen, bis der aktuelle Steuerbescheid nachgereicht werden kann. Da Selbstständige ihr eigener Arbeitgeber sind und daher kein Mutterschaftsgeld erhalten, wird das Elterngeld gleich nach der Geburt bezahlt - anders als bei Angestellten, die es erst nach den acht WochenMutterschutzfrist bekommen.
Das Kindergeld ist nach wie vor einkommensunabhängig.

Ich hoffe,ich konnte Ihnen hiermit etwas weiterhelfen und wünsche Ihnen weiterhin alles Gute.

Herzliche Grüße

Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)

Re: Mutterschaftgeld und Versicherungen

Liebe Frau Schleich,

vielen Dank für Ihre Antwort, das hilft mir sehr weiter. Da mein ET im März ist werde ich den Steuerbescheid von diesem Jahr heranziehen können. Wissen Sie vielleicht auch wie, wann und an welcher Stelle man das Elterngeld beantragt?

Vielen Dank und herzliche Grüße

Zoe

Expertin-Schleich
Expertin-Schleich | 05.10.2016, 15:39 Uhr
533 Beiträge seit 19.12.2012

Re: Mutterschaftgeld und Versicherungen

Liebe Zoe,

die Formulare erhalten Sie entweder Online oder bei der örtlich zuständigen Elterngeldstelle.
Der Antrag kann frühestens ab dem Tag der Geburt und spätestens zum Ende des vierten Lebensmonats des Kindes gestellt werden, um die volle Elterngeldleistung zu erhalten. Obwohl der Anspruch bis zum 14. Lebensmonat besteht, ist eine rückwirkende Zahlung auf drei Monate beschränkt.

Für einen Antrag bittet die Elterngeldstelle neben dem ausgefüllten Antragsformular um folgende Unterlagen:
Zwölf Gehaltsnachweise des Jahres vor der Geburt beziehungsweise vor dem Mutterschutz
Bestätigung des Arbeitgebers über Elternzeit
Bestätigung des Arbeitgebers über Zuschuss zum Mutterschutz
Bestätigung der Krankenkasse über Mutterschaftsgeld
Personalausweiskopien der Eltern
Geburtsbescheinigung des Babys im Original

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Herzliche Grüße

Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)

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