Liebes Expertenteam,
ich habe mal eine Frage zum Nebenjob während der Elternzeit. Meine Tochter ist Ende letzten Jahres geboren und ich habe 2 Jahre Elternzeit beantragt. Erst nach diesen 2 Jahren wollte ich in Teilzeit wieder bei meiner richtigen Arbeit einsteigen.
Ich hätte jetzt die Möglichkeit einen 450€ Minijob zu machen. Ich weiß, dass es sich eigentlich nicht rentiert, solange man Elterngeld bezieht, da dieses ja angerechnet wird. Ich hatte Elterngeld für 1 Jahr beantragt. Dieses läuft dann ja Ende des Jahres aus. Wenn ich ab Januar den Minijob anfangen würde, würde ja seitens des AG eigentlich nichts dagegen sprechen und es würde mir auch nichts mehr abgezogen werden, da ich dann ja kein Elterngeld mehr bekomme, verstehe ich das richtig? Muss ich den AG darüber informieren? Hat man Abzüge, wenn man im 2.Jahr der Elternzeit einen Minijob annimmt, wenn man nur 1 Jahr Elterngeld bekommen hat?
Vielen Dank schon mal im Vorraus.
LG Pinacolada