Hallo lieber Experte,
ich bin noch bis Mai 2018 in Elternzeit. Mein Elterngeld läuft jetzt im September aus (kein Elterngeld +) und wir haben nur das Gehalt meines Mannes, Kindergeld + Betreuungsgeld zur Verfügung. Meine Idee war deshalb einen Minijob anzufangen (nicht in meiner alten Arbeitsstelle) um unsere Haushaltskasse etwas aufzumotzen .
Nun habe ich gehört dass auch das Minijobgehalt (450 Eurobasis) auf das Kinder-, Betreuungsgeld angerechnet wird?
1. Stimmt das?
2. Muss ich den Minijob bei meinen alten Arbeitgeber "anmelden"?
3. Zahle ich mit Minijob auch in die Rentenkasse/Steuer etc ein?
4. Welche Vor-/Nachteile habe ich wenn ich einen Minijob annehmen (ausgaben-/einnahmenmäßig)?
Vielen lieben Dank für Ihre HIlfe.
LG Sommerkind