Guten Morgen Frau Schleich,
ich habe eine Frage bezüglich des Elterngeld bzw. der Elternzeit und dem letzten Arbeitstag.
Da ich für den 06.09.2016 ausgerechnet bin, beginnt der Mutterschutz laut rechner am 26.07.16. ist somit der 26.06 mein letzter Arbeitstag oder bereits der erste Mutterschutztag? Da es sich um einen Dienstag handelt und ich noch Resturlaub habe, würde ich den Montag frei nehmen...oder muss ich dann Montag und Dienstag Urlaub einreichen?
Dann mein Elterngeld/Zeit Konzept:
Ich würde gerne nach dem Mutterschutz in Elternzeit gehen, wobei mein Partner dann die Monate April und Mai 2017 übernehmen würde.
Also mein Mutterschutz 06.09-07.11.2016, anschließend Elternzeit bis 07.03.2017, dann würde mein Partner bis 07.05.2017 übernehmen, anschließend übernehme ich wieder bis 07.11.17 so kommen wir insgesamt auf die 14 Monate Anspruch. Das ist doch so möglich oder?
Die Elterngeldstelle sagte, dass man bis zu 14 Monate Anspruch hat wenn man sich die Zeit teilt.
Ist das so möglich/richtig?
Vielen Dank
Sonja