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LEtzter Arbeitstag?Elternzeitaufteilung?14 Monate Elterngeldbezug?

Guten Morgen Frau Schleich,

ich habe eine Frage bezüglich des Elterngeld bzw. der Elternzeit und dem letzten Arbeitstag.

Da ich für den 06.09.2016 ausgerechnet bin, beginnt der Mutterschutz laut rechner am 26.07.16. ist somit der 26.06 mein letzter Arbeitstag oder bereits der erste Mutterschutztag? Da es sich um einen Dienstag handelt und ich noch Resturlaub habe, würde ich den Montag frei nehmen...oder muss ich dann Montag und Dienstag Urlaub einreichen?

Dann mein Elterngeld/Zeit Konzept:

Ich würde gerne nach dem Mutterschutz in Elternzeit gehen, wobei mein Partner dann die Monate April und Mai 2017 übernehmen würde.

Also mein Mutterschutz 06.09-07.11.2016, anschließend Elternzeit bis 07.03.2017, dann würde mein Partner bis 07.05.2017 übernehmen, anschließend übernehme ich wieder bis 07.11.17 so kommen wir insgesamt auf die 14 Monate Anspruch. Das ist doch so möglich oder?

Die Elterngeldstelle sagte, dass man bis zu 14 Monate Anspruch hat wenn man sich die Zeit teilt.

Ist das so möglich/richtig?

Vielen Dank

Sonja 

 

Bisherige Antworten
Expertin-Schleich
Expertin-Schleich | 18.05.2016, 22:35 Uhr
533 Beiträge seit 19.12.2012

Re: LEtzter Arbeitstag?Elternzeitaufteilung?14 Monate Elterngeldbezug?

Liebe Sonja,

vielen herzlichen Dank für Ihre Frage.
Wenn Ihr Mutterschutz am 26.9. beginnt, wäre der 25.9 Ihr letzter Arbeitstag. Für den Montag müssten Sie- wenn gewünscht - dann Urlaub einreichen. Aber dieses können Sie ja auch nochmal mit Ihrem Arbeitgeber besprechen.
Es ist richtig, dass sie einen Anspruch auf 14 Monate Elterngeld haben.
Elterngeld kann maximal bis zum 14. Lebensmonat des Kindes bezogen werden. Ein Elternteil konnte bislang höchstens für 14 Monate Elterngeld beantragen. Ausnahme: Alleinerziehende. Um die vollen 14 Monate Elterngeld zu bekommen, muss der Partner für mindestens zwei Monate Elterngeld beantragen. In dieser Zeit muss er ganz oder teilweise auf Erwerbseinkommen verzichten.
Meines Erachtens müsste Ihre Planung so möglich sein. Sie können sich aber auch diesbezüglich bei der Elterngeldstelle beraten lassen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen hiermit etwas weiterhelfen und wünsche Ihnen weiterhin alles Gute.

Herzliche Grüße

Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)

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