Sehr geehrte Frau Schleich,
ich befinde mich zur Zeit noch in Elternzeit (2. Jahr) nach der Geburt meines ersten Kindes. Nun bin ich wieder schwanger, das zweite Kind kommt im Mai.
Es ist doch rechtens, wenn ich zu Beginn des Mutterschutzes meine Elternzeit kündige, damit ich während des Mutterschutzes wieder mehr Geld bekomme, also einmal das Geld von der Krankenkasse und dann müsste der Arbeitgeber ja aufstocken zu dem, was ich vorher im Monat verdient habe.
Dies gilt doch auch, wenn ich jetzt noch für kurze Zeit wieder in Teilzeit während der Elternzeit anfange zu arbeiten, oder? Wenn ich die Elternzeit kündige, würde doch wieder der alte Vollzeitvertrag gelten, so dass zu meinem alten (Netto-)Gehalt vor dem ersten Kind aufgestockt wird. Ich würde jetzt nämlich nur 4 Monate arbeiten mit 20h/Woche, bis dann Anfang April auch schon wieder der Mutterschutz beginnt. Und ist ja schon ein kleiner Unterschied, ob mein AG dann auf ca. 1600€ (damals noch in Steuerklasse III), oder dann zum Teilzeitgehalt von nur etwas über 700€ (Klasse V) aufstocken muss. Dann würde sich das Arbeiten für die 4 Monate kaum noch lohnen, da auch das gesamte Elterngeld durch die 4 Monate nicht so wahnsinnig viel mehr wird.
Ich hoffe, Sie verstehen, was ich meine