Suchen Menü

Krankschreibung

Hallo,

 

ich hoffe sie können mir weiterhelfen....Ich habe jetzt 5 Wochen eine AU wegen Rückenschmerzen, die mir meine HÄ ausgestellt hat....Heute war ich bei meiner FÄ und da es mir gesundheitlich nicht besonders gut geht....harter Bauch, Überlkeit, Herzrasen, dachte bzw. hoffte ich, dass sie mich wegen Ss-Beschwerden krankschreiben würde....war sie auch getan hätte, allerdings hat sie gesagt, sie kann mir nur eine Folgebescheinigung ausstellen und ich würde dann ja somit in etwas mehr als einer Woche ins Krankengeld fallen....Kann denn meine FÄ mir wirlich nur ne Folgebescheinigung ausstellen??? Es is doch eigentlich ne ganz andere Diagnose bzw. SIE hat mich ja bis dato noch überhaupt nicht krankgeschrieben?!?

 

MfG

Tinchen

Bisherige Antworten
Expertin-Schleich
Expertin-Schleich | 23.08.2013, 10:14 Uhr
533 Beiträge seit 19.12.2012

Re: Krankschreibung

Liebe Tinchen,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Ich muss Ihrer Frauenärztin da recht geben. Eine weitere Krankschreibung ist unabhängig von den Diagnosen bzw. der Fachrichtung des Arztes. Sofern Sie nach den 6 Wochen oder zwischendurch nicht wieder arbeiten, handelt sich es immer um eine Folgeverordnung der Krankmeldung. Nach den sechs Wochen würden Sie dann Krankengeld erhalten.

 

Ich wünsche Ihnen weiterhin alles Gute.

Herzliche Grüße

Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)

Re: Krankschreibung

Hallo,

 

vielen Dank für ihre Antwort...Und wie ist es, wenn ich jetzt ein paar Tage arbeite??? Eine Bekannte von mir hat von ihrem HA ne AU wegen Übelkeit von 2,5 Wochen bekommen und von ihrer FA auch wieder für 2 Wochen und da sie jetzt Angina hatte, hat sie der HA wieder 2 Wochen krankgeschrieben....somit sind ja die 6 Wochen überschritten, sie war zwischenzeitlich nicht arbeiten...nur das WE war dann mal Krankenschein-Frei....und sie hat gestern als ich ihr von mir erzählte bei ihrer KK angerufen und die meinten, da es eine andere Diagnose is, zählt das wieder von vorne....Irgendwie versteh ich das alles nicht....Wäre schön, wenn sie mir das erkären könnten...

 

MfG Tinchen

Expertin-Schleich
Expertin-Schleich | 23.08.2013, 19:14 Uhr
533 Beiträge seit 19.12.2012

Re: Krankschreibung

Liebe Tinchen,

wenn Sie zwischendurch ein paar Tage arbeiten, erhalten Sie eine neue Krankmeldung- ansonsten wohl eher eine Folgeverordnung.

Ich würde an Ihrer Stelle einfach mal bei Ihrer Krankenkasse anrufen und nachfragen. 

Alles Gute

 

Herzliche Grüße

Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)

Meistgelesen auf 9monate.de
Diskussionsverlauf
Rat und Hilfe zur Bedienung
Übersicht aller Foren

Mit der Teilnahme an unseren interaktiven Gewinnspielen sicherst du dir hochwertige Preise für dich und deine Liebsten!

Jetzt gewinnen