Hallo,
in dem Artikel "Elterngeld für Selbstständige" (https://www.9monate.de/leben-familie/elterngeld/elterngeld-fuer-selbststaendige-id137282.html) geht es um "Selbstständige Kreative, die Mitglied in der Künstlersozialkasse (KSK) sind". Dort steht:
"Beziehen sie Elterngeld und sind in dieser Zeit nicht oder nur geringfügig beruflich tätig, entfällt die Pflichtversicherung in der KSK. Das bedeutet: Man bleibt für die Bezugsdauer des Elterngeldes beitragsfrei über die gesetzliche Krankenkasse krankenversichert - wenn man in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert war."
Meine Krankenkasse aber sagt, dass ich in der Elternzeit oder während des Elterngeldbezugs nur beitragsfrei versichert bin, wenn ich Elternzeit aus einem Angestelltenverhältnis nehme. Nicht als Selbstständige in Elternzeit.
Eine Versicherung über die KSK wäre bei mir theoretisch (Verdienst, Tätigkeitenprofil) möglich, aber wenn ich den Abschnitt richtig lese, ist die Versicherung über die KSK während des Elterngeldbezugs nicht gegeben?
Vielen Dank für Ihre Hilfe!