Suchen Menü

Krangengeld trotz Beschäftigungsverbot ???

Hallo,

ich hätte mal eine Frage,hoffe sie können mir helfen!

Wegen Risikoschwangerschaft bekam ich am 01.07.von meinem FA ein Beschäftigungsverbot bis zum Ende der Schwangerschaft (29.01.15)!

Am 24.8.mußte ich ins KH! Ich habe 6. Wo. da gelegen und in dieser Zeit meine 2. Mäuse in der 21.u.24.Wo. an die Sterne verloren!

Bin seid Fr 3.10. wieder zu Hause (leider nicht mehr schwanger)!

Am Mo 6.10.habe ich mich bei meinem FA vorgestellt und eine KM ab da bekommen!

Jetzt habe ich Post von meiner KK bekommen, die mir mitteilt,das ich ab 5.10.KG bekomme!

Ist das so richtig???

Ich dachte die 6.Wo.Lohnfortzahlung vom AG beginnt erst ab 3.10.,wo ich nicht mehr schwanger war!?

Davor war ich doch im Beschäftigungsverbot!

Können sie mich da aufklären???

Vielen Dank im vorraus!

 

Bisherige Antworten
Expertin-Schleich
Expertin-Schleich | 19.10.2014, 14:44 Uhr
533 Beiträge seit 19.12.2012

Re: Krangengeld trotz Beschäftigungsverbot ???

Liebe Natalie, 

vielen lieben Dank für Ihre Frage.

Zuerst einmal möchte ich mein aufrichtiges Beileid zum Verlust Ihrer beiden Kinder bekunden. Ich hoffe,Sie haben liebe Menschen an Ihrer Seite, die Sie weiterhin unterstützen. 

An Ihrer Stelle würde ich mich persönlich noch einmal an die zuständige Krankenkasse wenden. Desweiteren können Sie sich bezüglich dieser Thematik auch professionelle Hilfe bei Pro Familia holen. 

Laut Gesetzeslage zählt ein Beschäftigungsverbot während einer Schwangerschaft nicht als übliche Arbeitsunfähigkeit im Sinne einer Krankmeldung. Daher sollte die Lohnfortzahlung erst mit dem Ende der Schwangerschaft beginnen. Nach 6 Wochen Arbeitsunfähigkeit würden Sie dann Krankengeld erhalten. 

Wie gesagt, erkundigen Sie sich bitte noch einmal bei Ihrer Krankenkasse. 

Ich hoffe, ich konnte Ihnen hiermit etwas weiterhelfen und wünsche Ihnen weiterhin viel Kraft und alles Gute. 

 

Herzliche Grüße

Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)

Re: Krangengeld trotz Beschäftigungsverbot ???

Vielen Dank!

Werde gleich morgen bei der DAK nachfragen!

Und danke für den Tip mit Pro Familia!

>Schönen Abend noch!

Gruß Natalie

Expertin-Schleich
Expertin-Schleich | 19.10.2014, 21:07 Uhr
533 Beiträge seit 19.12.2012

Re: Krangengeld trotz Beschäftigungsverbot ???

Gern geschehen 

Herzliche Grüße

Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)

Meistgelesen auf 9monate.de
Rat und Hilfe zur Bedienung
Übersicht aller Foren

Mit der Teilnahme an unseren interaktiven Gewinnspielen sicherst du dir hochwertige Preise für dich und deine Liebsten!

Jetzt gewinnen