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Kindesunterhalt

Liebe Frau Schleich!

Mein Partner hat eine knapp 13 jährige Tochter für die er bisher Kindesunterhalt der Stufe 6-12 bezahlt hat. Dies war mit der Kindsmutter so ausgemacht, da seine Eltern den Hol- und Bringdienst übernahmen. Nun ist sie aus einem hier nicht relevanten Grund erbost auf meinen Partner und lässt ihn natürlich den vollen Kindesunterhalt bezahlen! Meine Frage nun: kann sie ihn auch für die letzten 12 Monate im nachhinein belangen? Im Brief vom Jugendamt stand nur etwas von April weg. Schriftlich haben wir leider nichts bzgl der letzten Monate!

vieben lieben Dank!!!!

Bisherige Antworten
Expertin-Schleich
Expertin-Schleich | 15.04.2014, 15:41 Uhr
533 Beiträge seit 19.12.2012

Re: Kindesunterhalt

Liebe Nina,

vielen herzlichen Dank für Ihre Frage.

Zuerst einmal würde ich Ihnen raten, solche Abmachungen, die die Unterhaltszahlung betreffen schriftlich fest zu halten. Damit Sie immer etwas in der Hand haben.

Rückwirkend muss Ihr Mann nicht zahlen. Diese Zahlungsänderung tritt mit dem Zeitpunkt in Kraft, an dem die Unterhaltszahlungen neu geprüft wurden.

Hierzu besteht folgende Gesetzeslage:

§ 1613 Abs. 1 BGB
 
Für die Vergangenheit kann der Berechtigte Erfüllung oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung nur von dem Zeitpunkt an fordern, zu welchem der Verpflichtete zum Zwecke der Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs aufgefordert worden ist, über seine Einkünfte und sein Vermögen Auskunft zu erteilen, zu welchem der Verpflichtete in Verzug gekommen oder der Unterhaltsanspruch rechtshängig geworden ist. Der Unterhalt wird ab dem Ersten des Monats, in den die bezeichneten Ereignisse fallen, geschuldet, wenn der Unterhaltsanspruch dem Grunde nach zu diesem Zeitpunkt bestanden hat."
 

Ich hoffe, ich konnte Ihnen hiermit weiterhelfen.

 

 

Herzliche Grüße

Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)

Re: Kindesunterhalt

Liebe Frau Schleich! 

Sie konnten mir, wie letztes Mal auch schon, sehr sehr gut weiterhelfen! Das mit dem schriftlich vereinbaren hab ich auch schon immer gesagt ;-)

Vielen lieben Dank!

Expertin-Schleich
Expertin-Schleich | 22.04.2014, 12:22 Uhr
533 Beiträge seit 19.12.2012

Gern geschehen : -)

Herzliche Grüße

Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)

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