Hallo liebes Expertenteam,
ich versuche grad, die Höhe des mir zustehenden Elterngeldes nächstes Jahr auszurechnen. Nun ist es so, dass meine Firma mir seit 2 Monaten netterweise die Kindergartenkosten meiner Tochter erstattet. Die wiederum sind in meinem Nettogehalt aufgelistet. Meine Frage ist jetzt, darf ich diese 158 Euro mit zum Elterngeld berechnen oder mach ich mich damit womöglich sogar in irgendeiner Hinsicht strafbar? Also ich weiß, dass Urlaubs- und Weihnachtsgeld mit reingerechnet werden, aber das sind ja auch tatsächlich gehaltsbezogene Posten.
Ich hoffe, ihr könnt mir helfen, weil ich ansonsten nicht weiß, wer mir darüber Auskunft geben kann.
Vielen Dank & Gruss,