Suchen Menü

Kinderbetreuungskosten

Hallo liebes Expertenteam,

ich versuche grad, die Höhe des mir zustehenden Elterngeldes nächstes Jahr auszurechnen. Nun ist es so, dass meine Firma mir seit 2 Monaten netterweise die Kindergartenkosten meiner Tochter erstattet. Die wiederum sind in meinem Nettogehalt aufgelistet. Meine Frage ist jetzt, darf ich diese 158 Euro mit zum Elterngeld berechnen oder mach ich mich damit womöglich sogar in irgendeiner Hinsicht strafbar? Also ich weiß, dass Urlaubs- und Weihnachtsgeld mit reingerechnet werden, aber das sind ja auch tatsächlich gehaltsbezogene Posten.

Ich hoffe, ihr könnt mir helfen, weil ich ansonsten nicht weiß, wer mir darüber Auskunft geben kann.

Vielen Dank & Gruss,

Bisherige Antworten
Expertin-Schleich
Expertin-Schleich | 09.10.2014, 12:33 Uhr
533 Beiträge seit 19.12.2012

Re: Kinderbetreuungskosten

Liebe AK81,

vielen Dank für Ihre Frage. 

An Ihrer Stelle würde ich mich noch einmal bei Ihrer zuständigen Elterngeldstelle nach dem persönlichen Sachverhalt erkundigen. 

Sie haben Anspruch auf Elterngeld, wenn Sie:

  1. mit ihrem Kind in einem Haushalt leben,
  2. dieses Kind selbst betreuen und erziehen und
  3. während der Elternzeit nicht mehr als 30 Wochenstunden im Monatsdurchschnitt arbeiten.

Bei der Elternzeit kann ein Anteil von 12 Monaten der maximal dreijährigen Elternzeit mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum vollendeten 8. Geburtstag des Kindes in Anspruch genommen werden. Die Erklärung für dieses dritte Jahr der Elternzeit muss spätestens sieben Wochen vor Ablauf des Zweijahreszeitraums beim Arbeitgeber eingehen.

Elterngeld und Elternzeit stehen in einer Wechselbeziehung. Um Anspruch auf Elterngeld zu haben, müssen die Eltern ihre Arbeitszeit auf maximal 30 Wochenstunden reduzieren. Angestellte Eltern weisen dies durch die Bestätigung der gewährten Elternzeit nach. Eltern mit Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit oder Gewerbebetrieb versichern der Elterngeldstelle die Einhaltung der 30-Wochenstunden-Grenze und belegen dies mit entsprechend glaubhaften Nachweisen.

Wie es sich letztendlich mit der Übernahme der Kita Kosten bezogen auf den Anspruch auf Elterngeld verhält, erfragen Sie am besten bei Ihrer zuständigen Elterngeldstelle. 

Ich hoffe,ich konnte Ihnen trotzdem etwas weiterhelfen. 

 

Herzliche Grüße

Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)

Meistgelesen auf 9monate.de
Diskussionsverlauf
Rat und Hilfe zur Bedienung
Übersicht aller Foren

Mit der Teilnahme an unseren interaktiven Gewinnspielen sicherst du dir hochwertige Preise für dich und deine Liebsten!

Jetzt gewinnen