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Jugendamt

ich weiß nicht ob ich hier damit richtig bin und ich weiß auch nicht wirklich wie ich die frage stellen soll, aber ich versuchs einfach mal -

ich bin alleinerziehend wenn der wurm da ist (anfang oktober). wann sollte ich zum jugendamt gehen und vorallem was muss ich da alles machen? mit vater, ohne vater, vor oder nach der geburt? ich bin wirklich überfragt.

danke schonmal im vorraus

Bisherige Antworten
Expertin-Schleich
Expertin-Schleich | 26.07.2013, 10:44 Uhr
533 Beiträge seit 19.12.2012

Re: Jugendamt

Liebe AnneMax,

vielen Dank für Ihren Beitrag.

Wenn Sie und der Vater des Kindes nicht verheiratet sein sollten,wäre es besser wenn Sie vor der Geburt des Kindes mit dem Vater des Kindes das Jugendamt bzw. Standesamt aufsuchen. Dieser kann an dortiger Stelle die Vaterschaft anerkennen.
Innerhalb einer Woche nach der Geburt des Kindes sollten Sie eine Geburtsurkunde beim Standesamt beantragen. Die Geburtsdaten werden zumeist schon von der Klinik an das Standesamt übermittelt

Unmittelbar nach der Geburt sollte bei der zuständigen Krankenkasse ein Antrag auf Familienversicherung gestellt werden. Für die Aufnahme in die Krankenkasse benötigen diese die Geburtsurkunde des Kindes.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen hiermit etwas weiterhelfen. Falls Sie noch Fragen haben, dürfen Sie sich gerne wieder an mich wenden.
Alles Gute weiterhin.

Herzliche Grüße

Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)

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