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Jobwechsel

Liebe Experten,

ich bin ich in der 6. Woche schwanger und wollte eigentlich im April beim neuen Arbeitgeber beginnen. Mein direkter Chef bleibt allerdings derselbe, nur der offizielle Arbeitgeber (öffentlicher Dienst) ändert sich. Mit meinem Chef habe ich gesprochen und ihm ist alles recht: ich könnte nach der Elternzeit wechseln und solange in meinem jetzigen Dienstverhältnis bleiben, für ihn wäre es aber auch ok, wenn ich jetzt wechselte und dann nach einem halben Jahr in Elternzeit ginge.

Ich kenne mich aber mit Fristen nicht aus - wann muss ich meinen Arbeitgeber informieren, dass ich schwanger bin? Kann der Betriebsarzt im April meine Einstellung verhindern, weil ich schwanger bin? Ich möchte nicht riskieren, am Ende ohne Stelle dazustehen.

Vielen Dank für Ihre Hilfe.

Bisherige Antworten

Re: Jobwechsel

Noch ein Nachtrag: Mein jetziges Arbeitsverhältnis ist befristet und läuft im August 2017 aus; der neue Vertrag würde 3 Jahre laufen. Die Elternzeit werden mein Freund und ich splitten, wahrscheinlich 9/5.

Expertin-Schleich
Expertin-Schleich | 09.02.2016, 14:22 Uhr
533 Beiträge seit 19.12.2012

Re: Jobwechsel

Siehe vorherige Antwort ;-)

Herzliche Grüße

Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)

Expertin-Schleich
Expertin-Schleich | 09.02.2016, 14:21 Uhr
533 Beiträge seit 19.12.2012

Re: Jobwechsel

Liebe M.,

vielen herzlichen Dank für Ihre Frage.
Um die Vorteile des Mutteschutzes nutzen zu können, bietet es sich an den Arbeitgeber recht früh über die Schwangerschaft zu informieren. Meistens wird gewartet bis die erste kritische Zeit -also die ersten 12 Wochen - vorbei ist.
Während der Schwangerschaft besteht ein Kündigungsschutz. Daher kann auch der Betriebsarzt keine Kündigung aussprechen. Falls er Risiken für die Schwangerschaft durch Ihren Beruf sieht, kann er allenfalls ein Beschäftigungsverbot aussprechen - das ähnelt einer Arbeitsunfähigkeit.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen hiermit weiterhelfen und wünsche Ihnen weiterhin alles Gute.

10.02.2016 09:57 – Beitrag von der Redaktion bearbeitet.

Herzliche Grüße

Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)

Re: Jobwechsel

Liebe Frau Schleich,

vielen Dank für Ihre Antwort.

Ich möchte Sie allerdings bitten, Ihre Antwort zu anonymisieren und meinen Namen zu löschen.

Vielen Dank und viele Grüße

Expertin-Schleich
Expertin-Schleich | 09.02.2016, 17:58 Uhr
533 Beiträge seit 19.12.2012

Re: Jobwechsel

Liebe Malefiz,

Die Anonymisierung habe ich weiter geleitet, da ich dieses von hier aus leider nicht machen kann. Ich bitte um Ihr Verständnis.

Herzliche Grüße

Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)

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