Guten Tag!
Es mag an der Schwangerschaftsdemenz liegen, aber ich finde das ganze Thema Mutterschutz und Elternzeit sehr verwirrend.
Also der Plan ist, dass ich nach dem Mutterschutz, also nach den ersten 2 Lebensmonaten noch 10 Monate zuhause bleibe und danach 2 Jahre Elternteilzeit mit 30 Stunden arbeite.
Mein Mann will den 1. Lebensmonat und den 13. Lebensmonat Elternzeit machen.
Daraus ergeben sich für mich folgende Fragen:
- Wo beantragt man Elternzeit? Beim Arbeitgeber meldet man sie wohl nur an, wie ich verstanden habe. Aber wer bekommt den Antrag auf Elterngeld?
- Wann müssen wir die Elternzeit meines Mannes beantragen? 7 Wochen vor Geburt? Für beide Monate oder erstmal nur für den 1.?
- An wen wende ich mich wegen des Geldes während des Mutterschutzes und wann? Mein AG hat ja die Bescheinigung vom Frauenarzt bekommen, klärt der AG das also mit der Krankenkasse? Ich hatte detailliert bei der KK nachgefragt (weil ich freiwillig gesetzlich versichert bin), aber keine richtige Antwort bekommen, sondern nur einen Standardausdruck Jetzt weiß ich nicht, ob und wann ich die KK informieren muss und habe Angst, die Auszahlung meines Gehalts im Mutterschutz verzögert sich.
- Wenn ich jetzt 1 Jahr Elternzeit beantrage und auch nur diese 10 Monate Elterngeld beziehe (sind ja keine 12, wenn ich im Mutterschutz Gehalt bekomme, bleibt ja nach Anrechnung vom Elterngeld nichts übrig), wie läuft das dann nach dem ersten Jahr? Ich wollte jeweils gegen Abschluss des Elternzeitjahres eine Verlängerung mit Option auf Teilzeit beantragen. (Wurde mir so geraten, weil dann der Kündigungsschutz besser sei, als wenn ich normal in Teilzeit arbeite. Stimmt das?) Wann muss ich das jeweils machen? 7 Wochen vor Ablauf des Elternzeit-Jahres? Bin durch diese "Option auf Teilzeit" irgendwie an die 30 Stunden gebunden oder ist das immer noch Verhandlungssache? Wen muss ich außer dem AG noch informieren? Elterngeld bekomme ich ja eh keines mehr, weil das ja im 1. Jahr ausbezahlt wurde und 30 Stunden Gehalt liegen bei mir auch über dem Elterngeld-Höchstsatz.
Ich hoffe, Sie können mir weiterhelfen. Mit den Informationen im Internet komme ich irgendwie nicht weiter, es fühlt sich an, als seien sie alle in Chinesisch geschrieben oder sie beschreiben einfach nicht meine exakte Situation.
Herzlichen Dank!