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Fragen zu Mutterschutz und Elternzeit

Guten Tag!

Es mag an der Schwangerschaftsdemenz liegen, aber ich finde das ganze Thema Mutterschutz und Elternzeit sehr verwirrend.

Also der Plan ist, dass ich nach dem Mutterschutz, also nach den ersten 2 Lebensmonaten noch 10 Monate zuhause bleibe und danach 2 Jahre Elternteilzeit mit 30 Stunden arbeite.

Mein Mann will den 1. Lebensmonat und den 13. Lebensmonat Elternzeit machen.

Daraus ergeben sich für mich folgende Fragen: 

  1. Wo beantragt man Elternzeit? Beim Arbeitgeber meldet man sie wohl nur an, wie ich verstanden habe. Aber wer bekommt den Antrag auf Elterngeld?
  2. Wann müssen wir die Elternzeit meines Mannes beantragen? 7 Wochen vor Geburt? Für beide Monate oder erstmal nur für den 1.?
  3. An wen wende ich mich wegen des Geldes während des Mutterschutzes und wann? Mein AG hat ja die Bescheinigung vom Frauenarzt bekommen, klärt der AG das also mit der Krankenkasse? Ich hatte detailliert bei der KK nachgefragt (weil ich freiwillig gesetzlich versichert bin), aber keine richtige Antwort bekommen, sondern nur einen Standardausdruck Jetzt weiß ich nicht, ob und wann ich die KK informieren muss und habe Angst, die Auszahlung meines Gehalts im Mutterschutz verzögert sich.
  4. Wenn ich jetzt 1 Jahr Elternzeit beantrage und auch nur diese 10 Monate Elterngeld beziehe (sind ja keine 12, wenn ich im Mutterschutz Gehalt bekomme, bleibt ja nach Anrechnung vom Elterngeld nichts übrig), wie läuft das dann nach dem ersten Jahr? Ich wollte jeweils gegen Abschluss des Elternzeitjahres eine Verlängerung mit Option auf Teilzeit beantragen. (Wurde mir so geraten, weil dann der Kündigungsschutz besser sei, als wenn ich normal in Teilzeit arbeite. Stimmt das?) Wann muss ich das jeweils machen? 7 Wochen vor Ablauf des Elternzeit-Jahres? Bin durch diese "Option auf Teilzeit" irgendwie an die 30 Stunden gebunden oder ist das immer noch Verhandlungssache? Wen muss ich außer dem AG noch informieren? Elterngeld bekomme ich ja eh keines mehr, weil das ja im 1. Jahr ausbezahlt wurde und 30 Stunden Gehalt liegen bei mir auch über dem Elterngeld-Höchstsatz.

Ich hoffe, Sie können mir weiterhelfen. Mit den Informationen im Internet komme ich irgendwie nicht weiter, es fühlt sich an, als seien sie alle in Chinesisch geschrieben :-[oder sie beschreiben einfach nicht meine exakte Situation. 

Herzlichen Dank! :ROSE:

Bisherige Antworten
Expertin-Schleich
Expertin-Schleich | 28.06.2015, 09:25 Uhr
533 Beiträge seit 19.12.2012

Re: Fragen zu Mutterschutz und Elternzeit

Liebe Bella, 

vielen herzlichen Dank für Ihre Frage. 

1. Für den Antrag auf Elterngeld sind die zuständigen Elterngeldstellen auf Ihren Wohnort bezogen verantwortlich. Eine genaue Liste finden Sie hierzu unter Elterngeld.net 

2. Der Elternzeitantrag muss spätestens sieben Wochen, aber nicht eher als acht Wochen vor dem Antritt der geplanten Elternzeit beim Arbeigeber eingehen. An Ihrer Stelle würde ich direkt die 2 Monate beantragen. 

3. Reichen Sie einfach das "Zeugnis über den mutmaßlichen Tag der Entbindung - Ausfertigung für die Krankenkasse" ein. Sie erhalten es kostenfrei von Ihrem behandelnden Arzt oder Ihrer Hebamme. Am besten lassen Sie es rechtzeitig vor der Geburt ausstellen. Für die Berechnung des Mutterschaftsgeldes benötigen die Krankenkassen noch einige Angaben von Ihnen. Hierzu sollten Sie von Ihrer Krankenkasse ein Formular erhalten, welches Sie zusammen mit der genannten Bescheinigung einreichen. Den Antrag können Sie frühestens 7 Wochen vor dem Entbindungstermin einreichen. Hierzu würde ich Ihnen raten noch einmal sich mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung zu setzen. 

4. Es ist schon so richtig, wie Sie es beschrieben haben. Prinzipiell spricht nichts dagegen, wenn Sie während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten möchten. Sie haben sogar Anspruch auf eine Teilzeitstelle bei Ihrem bisherigen Arbeitgeber, wenn in Ihrer Firma mindestens 15 Personen angestellt sind, Sie vor Ihrer Schwangerschaft länger als sechs Monate dort fest angestellt waren und Sie die Elternteilzeit rechtzeitig ankündigen. Sie müssen Ihrem Arbeitgeber den Teilzeitwunsch schriftlich mitteilen. Sie können und sollten Ihren Antrag auf Elternzeit direkt mit der Bedingung einer Teilzeitregelung verbinden. Machen Sie Ihrem Arbeitgeber Vorschläge, wann Sie wieder einsteigen wollen, wie viel Sie arbeiten wollen und an welchen Tagen. Die wöchentliche Arbeitszeit muss dabei aber mindestens 15 und darf höchstens 30 Stunden betragen. Wenn sowohl Vater und Mutter in Elternzeit gehen, darf jeder diese Teilzeitstunden in Anspruch nehmen. Innerhalb der Elternzeit dürfen Sie Ihre Stundenzahl zweimal reduzieren, dazwischen müssen aber jeweils mindestens drei Monate Zeit vergehen.Ich würde mich an Ihrer Stelle recht frühzeitig bei dem Arbeitgeber melden, damit es später zu keinen Problemen in der Arbeitsbeziehung kommt.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen hiermit weiterhelfen und wünsche Ihnen weiterhin alles Gute. 

Herzliche Grüße

Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)

Re: Fragen zu Mutterschutz und Elternzeit

Superherzlichen Dank Frau Schleich!

Ein paar Fragen habe ich noch:

1. Ist es nicht etwas spät, 7 Wochen vor dem ET den Antrag auf Mutterschaftsgeld bei der KK einzureichen, wenn man 6 Wochen vor ET ja schon in Mutterschutz geht? Zahlt die Kk rechtzeitig oder sollte man zur Sicherheit vorher etwas sparen?

Ich werde meine KK (TKK) noch mal wegen des Antragsformulars nerven. Weder über die HP ( https://www.tk.de/tk/antraege-und-bescheinigungen/antraege-stellen/mutterschaftsgeld/95580), noch postalisch konnte ich ein Antragformular ergattern. Ich hatte schon bei der Ausstellung der Schwangerschaftsbescheinung für den AG nachgefragt.

2. Kann es sein, dass sich die zusãtzlichen Angaben, die man machen muss, auf dem "Zeugnis über den mutmaßlichen Tag der Entbindung - Ausfertigung für die Krankenkasse befindet" befinden?

Und noch ganz kurz zum Antrag auf Elternzeit:

3. Reicht man den zeitgleich bei Elterngeldstelle und Arbeitgeber ein, also 7-8 Wochen vor Antritt der Elternzeit?

4. Beantrage ich für den Mutterschutzzeitraum, also den 1. und 2. Lebensmonat für mich ebenfalls Elternzeit, auch wenn ich bereits weiß, dass ich dafür kein Elterngeld erhalten werde, da nach Verrechnung mit dem Mutterschaftsgeld kn Elterngeld übrig bleibt?

Entschuldigen Sie die vielen Fragen und herzlichen Dank für Ihre Hilfe!

Expertin-Schleich
Expertin-Schleich | 28.06.2015, 20:53 Uhr
533 Beiträge seit 19.12.2012

Re: Fragen zu Mutterschutz und Elternzeit

Liebe Bella,

herzlichen Dank für Ihre Frage.

1. Der Antrag muss min. 7 Wochen vor dem ET bei der Krankenkasse abgegeben werden. Sie können dieses um sicher zu gehen natürlich auch früher bei Ihrer Krankenkasse abgeben. Am besten wäre es,Sie erkundigen sich noch einmal bei Ihrer Krankenkasse.

2. Das wird wahrscheinlich so ein. Bitte nochmal bei der Krankenkasse nachharken.

3. Man kann es zeitgleich einreichen. Ich persönlich würde den Arbeitgeber schon früher informieren.

4. Die Elternzeit beginnt 8 Wochen nach Geburt des Kindes.

Ich würde Ihnen empfehlen, falls Sie noch weitere Fragen haben sich an eine Beratungsstelle -z.B. Pro Familia - zu wenden. Eine persönliche Beratung vor Ort ist meist einfacher und detaillierter.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen hiermit etwas weiterhelfen.

Herzliche Grüße

Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)

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