Guten Morgen,
ich arbeite im wissenschaftlichen Bereich und habe leider das Pech mich schon seit 12 Jahren mit befristeten Arbeitverträgen durchzuschlagen. Mein aktueller läuft im Oktober 2016 aus. Nun basteln wir derzeit an unserem 2. Kind (leider schon seit 6 Monaten ohne Erfolg) und ich frage mich nun langsam wie es sich mit dem Finanziellen im Mutterschutz vor der Geburt verhält. (Danach bekommt man ja ganz normal Elterngeld, wenn man keinen Arbeitvertrag mehr hat) Leider habe ich dazu noch nichts gefunden. Was ist zum Beispiel, wenn mein Vertrag im Oktober ausläuft und mein Mutterschutz im November beginnt? Und was ist, wenn der Vertrag innerhalb des Mutterschutzes ausläuft? Auf welches Geld habe ich in welchen Fällen Anrecht? Es ist relativ wichtig für mich, da wir beim Basteln gegebenenfalls eine Pause einlegen müssen und ich mich frage ab wann. Eine Verlängerung meines Arbeitsvertrages ist ja angestrebt, aber leider ist das noch lange nicht schriftlich und im Falle einer Schwangerschaft, glaube ich nicht, dass die mündliche Zusage noch gilt... Arbeitslos in der Schwangerschaft werden ist natürlich nicht sehr förderlich, schon alleine wegen der Elterngeldberechnung. Ab einen gewissen Zeitpunkt würde ich also lieber auf die Vertragsverlängerung warten. Ich hoffe das war jetzt nich zu konfus und freue mich auf eine Antwort. Mit freundlichen Grüßen! Sobaki