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Frage zum Elterngeld

Hallo liebes Team!

Ich habe eine Frage bzgl des Elterngelds.

Ich möchte gerne die "vollen" 12 Monate auskosten, mein Freund möchte allerdings nicht ganz auf die Arbeit verzichten und eine bestimmte Stundenzahl die Woche weiter im Homeoffice arbeiten.

Nun meine Fragen:

Wieviele Stunden darf er maximal arbeiten und wie wird das dann auf der Elterngeld angerechnet?

Wenn er beispielsweise nur 20 Std. die Woche arbeitet, stünden ihm dann statt 2; 

4 Monate Elternzeit zu? Und kann er diese aufteilen wie er möchte oder muss er eine bestimmte Anzahl an zusammenhängen Tagen in EZ haben?

Uns verwirrt das ganze etwas und wir sind uns nicht so sicher, wie wir das jetzt berechnen können.

Danke schonmal für ihre sicherlich hilfreiche Antwort :-)

 

Bisherige Antworten
Expertin-Schleich
Expertin-Schleich | 30.07.2014, 13:10 Uhr
533 Beiträge seit 19.12.2012

Re: Frage zum Elterngeld

Liebe fraeuleinanonym,

vielen lieben Dank für Ihre Frage. 

Grundsätzlich kann das Elterngeld für die Dauer von 12 Monaten bezogen werden. Unter bestimmten Voraussetzungen können zwei weitere Bezugsmonate geltend gemacht werden (beispielsweise bei Alleinerziehung, oder wenn beide Elternteile Elterngeld beziehen möchten).
Grundvoraussetzung ist immer die eigene Betreuung und Erziehung des Kindes durch die Mutter oder den Vater.

"Das Elterngeld wird an Väter und Mütter dementsprechend für maximal 14 Monate gezahlt; beide können den Zeitraum frei untereinander aufteilen. Ein Elternteil kann dabei mindestens zwei und höchstens zwölf Monate für sich in Anspruch nehmen, zwei weitere Monate gibt es, wenn sich auch der andere Elternteil an der Betreuung des Kindes beteiligt und den Eltern mindestens zwei Monate Erwerbseinkommen wegfällt. Alleinerziehende, die das Elterngeld zum Ausgleich des wegfallenden Erwerbseinkommens beziehen, können aufgrund des fehlenden Partners die vollen 14 Monate Elterngeld in Anspruch nehmen."

Arbeiten Sie oder Ihr Partner während des Elterngeldbezuges in Teilzeitkräfte,darf die wöchentliche Arbeitszeit nicht mehr wie 30 Stunden betragen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen hiermit etwas weiterhelfen und wünsche Ihnen weiterhin alles Gute. 

 

 

 

Herzliche Grüße

Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)

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