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Frage zum Elterngeld

Hallo.
Wir sind derzeit noch am üben aber eine Sache interessiert mich schon eine Weile.

Ich bin Angestellte und habe einen Vertrag für 50 % zum arbeiten. Allerdings habe ich noch einen zusätzlichen Vertrag der derzeit alle zwei Monate auf weitere zwei Monate verlängert wird der besagt, das ich 8 Stunden Mehrarbeit pro Woche machen soll und die dann ausbezahlt werden (was dann so viel ausmacht wie eine 70 % Stelle, darauf wollen sie sich aber bisher nicht festlegen). Wenn ich jetzt richtig informiert bin, dann bekomm ich aber nur 67 % meines normalen Gehalt s (Einkommen von genau 1000 € netto), stimmt das? Weihnachtsgeld wurde letztes mal auch nicht berechnet (was ja leider immernoch so ist).

Und ist es immernoch so, das man die Steuerklassen von jetzt 4/4 auf 3/5 ändern kann wenn man in Elternzeit geht? Wissen Sie das zufällig?

Vielen Dank

Sarah
Bisherige Antworten
Expertin-Schleich
Expertin-Schleich | 29.10.2015, 21:31 Uhr
533 Beiträge seit 19.12.2012

Re: Frage zum Elterngeld

Liebe Sarah,

vielen lieben Dank für Ihre Frage.

Es ist richtig, dass Sie in der Elternzeit 67 Prozent Ihres Nettogehaltes ausgezahlt bekommen. Sie haben allerdings auch die Möglichkeit stundenweise zu arbeiten. Ob es sich wirklich rentiert, müßte man dann ausrechnen.
Unabhängig davon, ob sich die Frau in der Steuerklasse 4 oder der Steuerklasse 5 befunden hat, wäre es immer vorteilhaft, vor der Geburt und damit auch vor dem Bezug von Elterngeld in die Steuerklasse 3 zu wechseln. Der Ehepartner müsste dann in die Steuerklasse 5 eingeordnet werden.
Sobald die Zahlung des Elterngeldes einsetzt, wäre es dringend angeraten, die Steuerklasse ein weiteres Mal zu wechseln. Nun sollte der Mann die Steuerklasse 3 wählen und diese Steuerklasse so lange beibehalten, wie seine Frau noch Elterngeld bezieht.
Wenn sich der Mann von vornherein dafür entscheidet, die Kinderbetreuung nach der Geburt zu übernehmen und damit auch das Elterngeld zu beziehen, gilt das oben Gesagte, welches sich auf die Frau bezogen hat, sinngemäß auch für den Mann.
Sobald die Zahlung des Elterngeldes endet, sollten beide Ehepartner wieder die Steuerklasse wählen, die ihren persönlichen finanziellen Verhältnissen und damit auch ihren Bruttoverdiensten am ehesten entspricht.
Sind die Bruttoverdienste in etwa gleich, wäre dies die Steuerklasse 4 in Kombination mit der Steuerklasse 4. Bei unterschiedlich hohen Bruttoverdiensten sollte der gut verdienende Ehepartner in die Steuerklasse 3 und der schlechter verdienende Ehepartner in die Steuerklasse 5 eingeordnet werden.
Quelle: Steuerklasse und Elterngeld

Ich hoffe, ich konnte Ihnen hiermit weiterhelfen und wünsche Ihnen noch viel Erfolg beim "basteln ".

Herzliche Grüße

Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)

Re: Frage zum Elterngeld

Vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort!! Das hat mir wirklich sehr weitergeholfen. Danke schön :-)

Und, es hat tatsächlich diesen Zyklus geklappt, ich bin scheinbar wirklich schwanger :-)

Expertin-Schleich
Expertin-Schleich | 09.11.2015, 14:30 Uhr
533 Beiträge seit 19.12.2012

Re: Frage zum Elterngeld

Das freut mich zu lesen. Ich wünsche Ihnen für den weiteren Verlauf alles Gute :-)

Herzliche Grüße

Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)

Re: Frage zum Elterngeld

Vielen Dank :-)

Expertin-Schleich
Expertin-Schleich | 09.11.2015, 16:17 Uhr
533 Beiträge seit 19.12.2012

Re: Frage zum Elterngeld

Gerne :-)

Herzliche Grüße

Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)

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