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Frage zum Antrag der Elternzeit

Hallo!

Ich sitze zur Zeit üer der Formulierung meines Elternzeitantrages. Nun stellt sich mir die Frage ob man auch erwähnen muß wie man mit dem verbleibenden Urlaub verfährt.

Zur genaueren Erläuterung: Geb.termin ist 7.5.2014 die 8 Wochen MUschu gehen bis Anfang Juli, deswegen habe ich anteilig errechnet noch 15 Tage Urlaubsanspruch für dieses Jahr....davon werde ich noch einen Tag nehmen, sodass 14 Tage übrig blieben...für die Zeit wenn ich meine berufliche Tätigkeit wieder aufnehme.

Soll ich das irgendwie in meinem Antrag vermerken oder spricht man das mündlich mit dem AG ab?

 

Danke für Ihre Antwort!

Bisherige Antworten
Expertin-Schleich
Expertin-Schleich | 01.02.2014, 19:54 Uhr
533 Beiträge seit 19.12.2012

Re: Frage zum Antrag der Elternzeit

Liebe schmucki,

vielen Dank für Ihre Frage.

Sie können den Urlaubsanspruch schon in dem Antrag für die Elternzeit erwähnen, sind dazu aber nicht verpflichtet. Ich würde an Ihrer Stelle noch einmal mit dem Arbeitgeber Rücksprache halten.

Für weitere Fragen dürfen Sie sich gerne erneut hier melden.

Weiterhin alles Gute! :-)

Herzliche Grüße

Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)

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