Liebe Frau Schleich,
Mein Mann nimmt für unser erstes Kind zwei Monate Elternzeit. Vom Arbeitgeber wird ihm ein Firmenfahrzeug zur Verfügung gestellt, das er auch privat nutzen darf (1%-Regelung). Das Fahrzeug darf er während der Elternzeit nutzen.
Im Antrag auf Elterngeld muss man angeben, dass man ein Dienstauto hat. Zählt dieses während der Elternzeit als Einkommen aus nichtselbständiger Tätigkeit? Wirkt sich das auf die Berechnung seines Elterngeldanspruchs aus? Wäre es klüger/möglich, während der Elternzeit auf das Auto zu verzichten?
Vielen Dank schon mal für Ihre Hilfe.
LG Rainbow