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Firmen-PKW und Elterngeld

Liebe Frau Schleich,

Mein Mann nimmt für unser erstes Kind zwei Monate Elternzeit. Vom Arbeitgeber wird ihm ein Firmenfahrzeug zur Verfügung gestellt, das er auch privat nutzen darf (1%-Regelung). Das Fahrzeug darf er während der Elternzeit nutzen.

Im Antrag auf Elterngeld muss man angeben, dass man ein Dienstauto hat. Zählt dieses während der Elternzeit als Einkommen aus nichtselbständiger Tätigkeit? Wirkt sich das auf die Berechnung seines Elterngeldanspruchs aus? Wäre es klüger/möglich, während der Elternzeit auf das Auto zu verzichten? 

Vielen Dank schon mal für Ihre Hilfe. 

LG Rainbow 

Bisherige Antworten
Expertin-Schleich
Expertin-Schleich | 08.09.2019, 20:12 Uhr
533 Beiträge seit 19.12.2012

Re: Firmen-PKW und Elterngeld

Liebe Rainbow19, 

vielen lieben Dank für Ihre Frage. 

Vielen Arbeitnehmern ist aber nicht bekannt, dass sich ein Dienstwagen mit privater Nutzungsmöglichkeit direkt auf die Höhe des Elterngeldes auswirken kann.Die Überlassung eines Firmenfahrzeugs auch zur privaten Nutzung stellt einen Gehaltsbestandteil dar.Der Arbeitnehmer erhält üblicherweise Gehalt in Form von Euro und den so genannten Sachbezug der Privatnutzung. Diese Nutzungsmöglichkeit ist also ein Teil der Gehaltszahlung durch den Arbeitgeber.

Stellt dieser dann zwar die Zahlung in Euro während der Elternzeit ein, gewährt aber weiterhin die private Nutzungsmöglichkeit des Dienstwagens, leistet er eben doch Gehalt in Form dieses Sachbezugs.Anrechnung des privaten Nutzung vor teils auf das Elterngeld. Nachdem zunächst die Sozialgerichte davon ausgingen, dass diese Gehaltsform bei der Berechnung des Elterngeldes keine Rolle spielt, gilt dies nicht mehr. Das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg hatte diese Rechtsauffassung bereits 2013 gekippt (Az. L 11 EG 1721/12).

Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hatte in seiner Entscheidung jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Überlassung eines Pkw als Dienstwagen durch den Arbeitgeber zur privaten Nutzung während des Bezugs von Elterngeld einen geldwerten Vorteil darstellt, der im und für den Elterngeldbezugszeitraum erarbeitet wird und daher zum nachgeburtlichen Einkommen zählt.

(Quelle: https://www.fuhrpark.de/dienstwagen-waehrend-elternzeit-nutzen-was-gilt)

 

Ich hoffe, ich konnte Ihnen hiermit weiterhelfen und wünsche Ihnen weiterhin alles Gute. 

 

Herzliche Grüße

Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)

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