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Entgelt im Beschäftigungsverbot

Hallo liebe Experten,
Meine Schwägerin ist schwanger und hat ein Beschäftigungsverbot seitens des AG bekommen.
Sie musste allerdings vom AG gefordert viele Überstunden machen, die dann gesondert vom Grundgehalt ausgezahlt wurden. Sie bekam auch jeweils zwei Abrechnungen eine über das Grundgehalt und dann eine über das Grundgehalt mit ausgezahlten Überstunden.
Nun endlich zu meiner Frage :-)
Ist es zulässig, dass der AG bei der Berechnung des Entgelts für das BV nur das Grundgehalt berücksichtigt?
Lieben Dank und ein schönes Wochenende
Bisherige Antworten
Expertin-Schleich
Expertin-Schleich | 28.04.2017, 20:25 Uhr
533 Beiträge seit 19.12.2012

Re: Entgelt im Beschäftigungsverbot

Liebe Frl. Flauschig,

vielen lieben Dank für Ihre Frage.

Das Unternehmen muss Ihrer Schwägerin bei wöchentlicher Abrechnung den Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen weiterzahlen. Bei monatlicher Abrechnung geht man von den vergangenen 3 Monaten aus. War die Dauer des Arbeitsverhältnisses kürzer, legen Sie diesen kürzeren Zeitraum zu Grunde.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen hiermit weiterhelfen und wünsche Ihnen weiterhin alles Gute.

 

Herzliche Grüße

Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)

Re: Entgelt im Beschäftigungsverbot

Hallo Frau Schleich,
Danke schonmal für die schnelle Antwort.
Es ging mir mehr um die Überstunden, die meine Schwägerin hat machen müssen. Werden diese monatlich ausgezahlten Überstunden mit eingerechnet?
Liebe Grüße
Expertin-Schleich
Expertin-Schleich | 29.04.2017, 22:21 Uhr
533 Beiträge seit 19.12.2012

Re: Entgelt im Beschäftigungsverbot

Es wird der Durchschnitt der letzten drei Monate berechnet. Meiner Meinung nach bedeutet es, dass auch die Überstunden berücksichtigt werden.

 

Herzliche Grüße

Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)

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