Hallo,
mein errechneter ET ist der 17.10.2017. Die Püppie wird per geplanten Kaiserschnitt am 05.10.2017 geholt. Ich führe mit dem Vater des Kindes eine Beziehung, aber werde trotzdem als Alleinerziehend gelten, da wir unsere Wohnungen nicht aufgeben möchten.
Ich habe vor bis 15.10.2018 in Elternzeit zu gehen. Ist das möglich, weil es ja dann 1 Jahr und ein paar Tage Elternzeit wäre? Zahlt die Elterngeldstelle auch für 12 1/2 Monate? Wieviele Monate kann ich Elterngeld beantragen, wenn ich als alleinerziehend gelte und der Vater keinen Partnermonat in Anspruch nimmt?
Was ist der 1.Tag der Elternzeit, der 05.10.(Geburtstermin), der 17.10. (errechneter Geburtstermin) oder der 13.12.(1.Tag nach Mutterschutzfrist)?
Der Antrag auf Elternzeit muss bis spätestens wann beim AG eingereicht werden? Kann ich bei meinem AG auch Elternzeit für 12 1/2 Monate beantragen?
Danke schon mal für die Antworten.
LG Janine