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Elternzeit

Hallo,

mein errechneter ET ist der 17.10.2017. Die Püppie wird per geplanten Kaiserschnitt am 05.10.2017 geholt. Ich führe mit dem Vater des Kindes eine Beziehung, aber werde trotzdem als Alleinerziehend gelten, da wir unsere Wohnungen nicht aufgeben möchten.

Ich habe vor bis 15.10.2018 in Elternzeit zu gehen. Ist das möglich, weil es ja dann 1 Jahr und ein paar Tage Elternzeit wäre? Zahlt die Elterngeldstelle auch für 12 1/2 Monate? Wieviele Monate kann ich Elterngeld beantragen, wenn ich als alleinerziehend gelte und der Vater keinen Partnermonat in Anspruch nimmt?

Was ist der 1.Tag der Elternzeit, der 05.10.(Geburtstermin), der 17.10. (errechneter Geburtstermin) oder der 13.12.(1.Tag nach Mutterschutzfrist)?

Der Antrag auf Elternzeit muss bis spätestens wann beim AG eingereicht werden? Kann ich bei meinem AG auch Elternzeit für 12 1/2 Monate beantragen?

Danke schon mal für die Antworten.

LG Janine

Bisherige Antworten
Expertin-Schleich
Expertin-Schleich | 24.08.2017, 15:15 Uhr
533 Beiträge seit 19.12.2012

Re: Elternzeit

Liebe Janine,

vielen herzlichen Dank für Ihre Frage.

Die Elternzeit, die innerhalb der ersten drei Lebensjahre des Kindes beansprucht werden soll, muss beim Arbeitgeber sieben Wochen vor Antritt angemeldet werden. Wird die Anmeldefrist nicht eingehalten, verschiebt sich der Termin für den Beginn der Elternzeit entsprechend.
Außerdem kann die Elternzeit in drei statt bisher in zwei Zeitabschnitte pro Elternteil eingeteilt werden. So können Eltern ihre Kinder auch später eine Zeit lang intensiv begleiten, wenn dies notwendig wird – zum Beispiel beim Eintritt in die Schule. Beachten Sie bei ihren Planungen, dass der Arbeitgeber Elternzeit, die vollständig zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes beansprucht werden soll, ablehnen kann, wenn dringende betriebliche Gründe entgegenstehen und es sich dabei um den "dritten Zeitabschnitt" der Elternzeit handelt.

Alleinerziehende, bei denen sich für zwei Bezugsmonate das Erwerbseinkommen mindert, können allein bis zu 14 Monate Basiselterngeld erhalten und bei Erfüllen der Voraussetzungen auch den Partnerschaftsbonus allein beziehen.

Quelle: Familienwegweiser

Der Anspruch auf Elternzeit beginnt am Tag der Geburt des Nachwuchses. Die Mutterschutzfrist nach der Geburt, die acht Wochen lang dauert, verbietet eine Beschäftigung der Mutter während dieser Zeit. Sie wird auf die Elternzeit angerechnet.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen hiermit weiterhelfen und wünsche Ihnen weiterhin alles Gute.

Herzliche Grüße

Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)

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