Elternzeit
jetzt bin ich wieder schwanger, bin in 14. ssw.
ich kenn mich nicht soo aus. arbeitgber hab ich letzte woche bekannt gegeben das ich wieder ss bin.
was muss ich jetzr noch machen? wo muss ich mich noch melden?
wie wird alles so gezahlt, wieviel werd ich so ungefähr und wann kriegen??
soo viele fragen, was aber für mich sehr wichtig ist, muss ja auch auskommen :-(
lg
Re: Elternzeit
Re: Elternzeit
Herzliche Grüße
Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)
Re: Elternzeit
vielen herzlichen Dank für Ihre Frage.
Sie würden wie beim ersten Kind ganz normal wieder in den Mutterschutz gehen. Falls es Überschneidungen gibt, können Sie die Elternzeit des ersten Kindes einen Tag vor Beginn des Mutteschutzes des 2. Kindes vorzeitig beenden und die Zeit an die Elternzeit des zweiten Kindes dran hängen.
Folgendes ist noch zu beachten :
Bitte informieren Sie Ihre Krankenkassen frühzeitig über Ihre Schwangerschaft. Sobald Sie von Ihrem Arzt die Geburtsterminbescheinigung erhalten haben, können Sie diese und Ihre Gehaltsbescheinigung an Ihre Krankenkasse senden. Damit wird das Mutterschaftsgeld während des Mutterschutzes berechnet. Der Mutterschutz beginnt 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und endet 8 Wochen (bzw. 12 Wochen bei Mehrlingen und Frühgeburten) nach dem eigentlichen Geburtstermin. Ist der tatsächliche Geburtstermin später, verlängert sich der Mutterschutz vor der Geburt entsprechend, an den 8 Wochen nach der Geburt ändert sich nichts. Kommt das Kind vor dem errechneten Termin zur Welt, verkürzt sich der Mutterschutz vor der Geburt, wird jedoch nach der Geburt hinzugefügt, so dass Sie sich insgesamt 14 Wochen im Mutterschutz befinden.
- Kindergeldantrag vorbereiten
- Um Elterngeld zu beantragen, muss man sehr viel Papierkram erledigen. Sie sollten sich alle Formulare schon vor der Geburt besorgen und alle benötigen Unterlagen und Dokumente zusammensuchen.
Die Anträge können Sie zwar erst nach der Geburt einreichen, aber es ist ein gutes Gefühl, vorbereitet zu sein, denn nach der Geburt haben Sie kaum noch die Zeit oder auch die Muße, sich um diese Details zu kümmern. Allerdings haben Sie bis zu drei Monate nach der Geburt Zeit, die Anträge einzureichen, und Sie erhalten rückwirkend das Elterngeld.
Insgesamt gleicht das Procedere wie beim ersten Kind. Eine persönliche Beratung bei Ihren ganzen Fragen kann Ihnen eine Familien Beratungsstelle (z.B. Pro Familia) bieten. Im persönlichen Kontakt lässt sich vieles besser klären.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen etwas weiterhelfen und wünsche Ihnen weiterhin alles Gute.
Herzliche Grüße
Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)
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