Hallo Frau Schleich,
ich habe eine zweijährige Tochter und einen 7 Wochen alten Sohn.
Mein AG hatte mir freudestrahlend vorgeschlagen die Elternzeit meiner Tochter vorzeitig zu beeenden, damit ich während der Mutterschutzzeiten für meinen Sohn das Geld bekomme, wie ich es auch nach der Elternzeit wieder bekommen würde.
Nun begann die Mutterschutzfrist für meinen Sohn noch vor dem 2.Geburtstag meiner Tochter. Mein AG hatte mir am Telefon gesagt, ich könnte trotzdem (auch bei vorzeitiger Beendigung der Elternzeit das dritte Jahr Elternzeit meiner Tochter noch schieben, also an die Elternzeit für meinen Sohn dranhängen. Später sagte man mir, das sei nicht möglich. Können Sie mir sagen was stimmt?
Seit der Geburt meiner Tochter hatte ich nicht durchgängig Elternzeit, ich habe auch einige Monate Vollzeit gearbeitet. Dies habe ich auch bei meinem Sohn so geplant. Nun hat mir mein AG "aus Kulanzgründen" angeboten diese Monate, in denen ich Vollzeit gearbeitet habe an die Elternzeit dranzuhängen, auch wenn die über das dritte Lebensjahr meines Sohnes hinaus geht (ich habe bei meinem Sohn bis zum 3.Geburtstag beantragt, dann dürfte ich noch die Monate für meine Tochter und die Monate für meinen Sohn, in denen ich im ersten und zweiten Lebensjahr Vollzeit gearbeitet habe, anhängen). Ist das zulässig? Ich dachte immer man dürfte nur die Monate aus dem dritten Lebensjahr auf die Zeit zwischen 3. und 8. Lebensjahr verschieben.
Viele Grüße,
Paula