Hallo liebe Experten,
mein Sohn ist im März 2017 auf die Welt gekommen und ich habe zwei Jahre Elternzeit genommen. Nun hat sich für September 2018 erneut Nachwuchs angekündigt.
Soweit ich weiß muss ich die Elternzeit für meinen Sohn zum Mutterschutz schriftlich unterbrechen, habe dann Mutterschutz für Kind 2 anschließend Elternzeit für Kind 2 und kann dann nach Bedarf die Elternzeit für meinen Sohn nochmals daran hängen. Ist das so richtig?
Jetzt die Frage: Für meine Elternzeit ist mir mein Urlaubsanspruch gekürzt worden. Was ist aber jetzt im erneuten Mutterschutz? Müsste ich dann für die 14 Wochen wieder anteilig Urlaubsanspruch haben, der mir entweder nach der Elternzeit zusteht oder im Mutterschutz ausbezahlt wird? Oder bin ich da auf dem Holzweg?
LG