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Elternzeit und Mutterschaftsgeld bei erneuter SS

Hallo Frau Schleich,

meine Tochter ist 14 Monate alt und ich befinde mich noch bis zum 23.06.16 in Elternzeit. Habe damals bei meinem Arbeitgeber 2 Jahr Elternzeit beantragt, wobei ich ursprünglich vor hatte, ab Spätsommer wieder in Teilzeit arbeiten zu gehen.

Jetzt bin ich wieder schwanger in der 23. SSW. Vor einigen Wochen war ich auf der Arbeit und habe dort meine neue SS bekannt gegeben und auch, dass ich nicht ab Herbst wieder arbeiten komme, da Ende November (30.11.) schon mein neuer Mutterschutz beginnt.

Meine Frage ist nun, wie sich das mit der Elternzeit und dem Mutterschaftsgeld seitens des Arbeitgebers bei erneuter SS während bestehender Elternzeit verhält.

Hab im Internet gelesen, dass es die Möglichkeit gibt, die bestehende Elternzeit vorzeitig zu beenden, um wieder Anspruch auf Mutterschaftsgeldzuschuss seitens des AG`s zu erhalten.

Reicht es ein formloses Schreiben an den AG aufzusetzen? Wann muss das beim AG sein und kann mein AG mir diesen Antrag auch verweigern? Oder habe ich nur Anspruch auf erneutes Mutterschaftsgeld, wenn ich vorm Mutterschutz wieder angefangen würde zu arbeiten?

Vielen Dank schon mal im Vorraus.

Viele Grüße Pinacolada

Bisherige Antworten
Expertin-Schleich
Expertin-Schleich | 08.09.2015, 19:37 Uhr
533 Beiträge seit 19.12.2012

Re: Elternzeit und Mutterschaftsgeld bei erneuter SS

Liebe Pinacolada,

vielen herzlichen Dank für Ihre Frage.
Um erneut Anspruch auf das Mutterschaftsgeld zu haben, müssen Sie die Elternzeit einen Tag vor Beginn des Mutteschutzes beenden.
Sie müssen dazwischen nicht arbeiten. Die Elternzeit müssen Sie schriftlich bei Ihrem Arbeitgeber beenden.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen hiermit weiterhelfen.

Herzliche Grüße

Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)

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