Guten Morgen Frau Schleich,
Wissen Sie vielleicht wie das ist?
Ich habe bei meinem Arbeitgeber (öffentlicher Dienst) 2 Jahre Elternzeit beantragt und erhalte das Basiselterngeld. Vor meiner Schwangerschaft habe ich zusätzlich ein paar Stunden die Woche woanders gearbeitet, was ich vom Haupt-AG genehmigen lassen musste.
Falls ich nach Ende der Bezugszeit vom Elterngeld wieder ein paar Stunden bei der früheren Stelle minijobben möchte, muss ich das mit dem Haupt-AG abklären? Könnten die das verbieten?
Danke und liebe Grüße
Rainbow