Hallo liebes Expertenteam,
ich habe 2 Fragen bzgl. Elternzeit und Elterngeld.
Mein ET ist der 5.3., mein Mutterschutz beginnt am 22.1.
1. Frage:
Ich würde gerne ab 6 Monate nach der Geburt bis zum 12. Lebensmonat (sprich ab Anfang September bis Anfang März '16) auf 400€ Basis, und danach für weitere 12 Monate auf 25 Std. Basis arbeiten, bevor ich danach wieder in meinen ursprünglichen 40 Std Job zurückkehren.
Wie lange muss ich dann Elternzeit bei meinem AG beantragen? Für 2 Jahre? Elterngeld möchte ich ja nur im ersten Jahr in Anspruch nehmen.
Achso. Ich bin nicht selbstständig und in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis auf VZ Basis.
Frage 2:
Mein Freund würde gerne 2 Monate Elternzeit nehmen (6. & 12. Lebensmonat). Er ist zu 80% in einem Angestelltenverhältnis, nebenbei aber Teilselbstständig (monatlich ca. 2000€ brutto). Wie muss er nun wo Elterngeld beantragen? Bzw. woher erhält er den Ausgleich aus der Selbstständigkeit?
Danke schon mal vorab für die Mithilfe