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Elternzeit und Elterngeld 2. Kind

Guten Tag,

ich bin vom 11.09.17 bis 10.09.19 für 2 Jahre in Elternzeit, Elterngeld habe ich bereits voll erhalten und habe keinen weiteren Anspruch drauf.

Mein 2. Kind wird in der Elternzeit geboren, ET ist der 04.06.19. Mutterschutz ist vom 23.04.19 an beginnend.

Um Mutterschaftsgeld zu erhalten, muss die derzeitige Elternzeit ja beendet bzw. unterbrochen werden. D.h. sie endet am 22.04.19.

Muss ich darüber vorab nur den AG informieren oder auch die Elterngeldstelle (ich beziehe ja kein Elterngeld mehr)?

Die Elternzeit von Kind 1 soll auch zuende genommen werden. Spielt es eine Rolle, welche Elternzeit ich zuerst nehme? Ich gehe mal davon aus, dass ich erst die 2 Jahre von Kind 2 nehmen muss und im Anschluss von Kind 1? Bei Termineinhaltung hätte ich von den 24 Monaten erst 19 Monate und 11 Tage verwendet, verblieben also noch 2 Monate und 19 Tage. Kann ich das genauso anhängen, oder nur volle Monate? Kind 1 wäre da ja schon über 3 Jahre, d.h. das müsste vom AG erst genehmigt werden, richtig? Muss dafür ein neuer, zweiter Antrag ausgefüllt werden bei der Elterngeldstelle, oder interessiert die das nicht, weil ich kein Elterngeld mehr für Kind 1 erhalte? Wenn ich die verbleibende Zeit genommen habe, gilt das dann als 2 Zeitabschnitte mit insgesamt 2 Jahern und es verbleibt noch ein Abschnitt über 1 weiteres Jahr oder darf nicht mehrmals Elternzeit genommen werden, wenn das Kind über 3 Jahren ist?

Entschuldigen Sie bitte die vielen Fragen, aber im Internet findet man zu diesem Thema nur unzureichend Informationen, die sich auch oft widersprechen. Genauso habe ich die Elterngeldstellen nicht besonders hilfreich in Erinnerung.

Viele Grüße und vielen Dank!

 

Bisherige Antworten
Expertin-Schleich
Expertin-Schleich | 02.12.2018, 19:44 Uhr
533 Beiträge seit 19.12.2012

Re: Elternzeit und Elterngeld 2. Kind

Liebe Lütte,

vielen lieben Dank für Ihre Frage.
Die Elterngeld Stelle müssen Sie nicht informieren.
Bezüglich der Elternzeit : zuerst müssen Sie die Elternzeit, die zwei Jahre, von Kind 2 nehmen. Dieses müssen Sie dem Arbeitgeber mitteilen. Die verbleibende Elternzeit von Kind 1 (es zählen die Anzahl der Tage) können Sie bis zur Vollendung des achten Lebensjahres nehmen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen hiermit weiterhelfen und wünsche Ihnen weiterhin alles Gute.

Herzliche Grüße

Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)

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