Sehr geehrte Frau Schleich,
mein Arbeitgeber sagt, die Elternzeit darf nur in lebensmonaten des Kindes beantragt werden, z.B vom 15.05.2018 bis zum 14.05.2019. Im Internet finde ich aber die Aussagen, dass es zwar für Elterngeld ratsam wäre ist aber für Elternzeit nicht verpflichtend, also z.B 15.05.18 bis zum 30.05.2019 geht auch. Im Elternzeit/Elterngeld Gesetzt finde ich keien Anganben dazu.
Wie ist es richtig?
Und wo ist diese Information festgehalten?
Dank im Voraus für Ihre Unterstützung!