Hallo,
Ich finde keine wirklichen Rat und hoffe Sie können mir weiter helfen. Ich habe zwei Arbeitsstellen (einer davon Minijob), bin in Elternzeit aber arbeite jeweils Teilzeit bei beiden. Jetzt bin ich wieder schwanger und habe in meiner "Haupt"arbeitsstelle ein Beschäftigungsverbot. Damit ich weiterhin Lohn bekomme haben wir die Elternzeit vorzeitig beendet (da man angeblich in Elternzeit kein BV bekommen kann). Kann ich dann trotzdem bei dem anderen AG in Elternzeit bleiben? Dachte ehrlich gesagt, dass ich auch dort wieder ein BV bekomme wie in meiner 1. Ss, aber er will dass ich arbeite... obwohl es vom Mutterschutz her zu gefährlich wäre, aber was kann man da schon machen ohne sich mit dem Chef anzulegen :( Naja, anderes Thema, aber vll habe Sie zu beiden einen Rat für mich. Danke!