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Elternzeit bei Zwillingen

Liebe Experten,

 

ich habe einige Frage zu Elternzeit:

 

  1. den Eltern stehen 3 Jahre Elternzeit pro Kind zu, bedeutet das bei Zwillingen dann 6 Jahre Elternzeit?
  2. Wenn ich das Gesetz richtig verstehe soll das 1.Jahr bis zum dritten Lebensjahr des Kindes genommen werden. Wäre es  bei Zwillingen folgendes Szenario möglich: die ersten 2 Jahre Elternzeit für ein Kind nehmen, dann noch 2 Jahre für das zweites Kind?
  3. Können die Eltern dann die restlichen 3 Jahre Elternzeit auch direkt im Anschluss an die ersten 3 Jahre nehmen, so wäre dann 6 Jahre Elternzeit ohne Unterbrechung?
  4. Sehe ich es richtig, die Vorteile in der Elternzeit zu sein und Teilzeit (unter 30h/Woche) zu arbeiten wäre die Kündigungsschutz und dass der AG kann nicht so einfach Teilzeit ablehnen?

Danke sehr

Jami

Bisherige Antworten
Expertin-Schleich
Expertin-Schleich | 10.03.2018, 19:51 Uhr
533 Beiträge seit 19.12.2012

Re: Elternzeit bei Zwillingen

Liebe Jami,

vielen lieben Dank für Ihre Frage.

Wenn Sie Zwillinge bekommen haben, können Sie die Elternzeit für beide Kinder nicht gleichzeitig nehmen, da ansonsten der Zeitraum nicht vollständig ausgenutzt würde. Stattdessen ist es ratsam, zunächst zwei Jahre Elternzeit für das erste Kind zu nehmen und dann ein Jahr Elternzeit für das zweite Kind. Somit haben Sie innerhalb der ersten drei Lebensjahre je Kind mindestens zwölf Monate des Anspruchs genommen und der weitere Anspruch bleibt bestehen. Nehmen Sie im Anschluss die weiteren Jahre sofort für das zweite Kind und zum Ende das dritte Jahr für das erste Kind, ergibt sich so eine Gesamtelternzeit von sechs Jahren, bei der es keine Unterbrechung gibt.
Natürlich sind dabei aber auch andere Konstellationen möglich, die Sie individuell und gegebenenfalls auch abhängig vom Elterngeld auswählen können. Dabei kann die Elternzeit aber auch von Mutter und Vater untereinander aufgeteilt werden, sodass beide Elternteile diese Phase der Entwicklung mitbekommen können.
Während der Elternzeit dürfen Sie bis zu 30 Stunden in der Woche arbeiten und besteht ein Kündigungsschutz.

 

Also alles richtig,  wie Sie es beschrieben haben ;-)

 

Herzliche Grüße

Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)

Re: Elternzeit bei Zwillingen

Vielen Lieben Dank Frau Schleich!
Expertin-Schleich
Expertin-Schleich | 11.03.2018, 19:29 Uhr
533 Beiträge seit 19.12.2012

Re: Elternzeit bei Zwillingen

Gern geschehen :-)

Herzliche Grüße

Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)

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