Liebe Experten,
ich habe einige Frage zu Elternzeit:
- den Eltern stehen 3 Jahre Elternzeit pro Kind zu, bedeutet das bei Zwillingen dann 6 Jahre Elternzeit?
- Wenn ich das Gesetz richtig verstehe soll das 1.Jahr bis zum dritten Lebensjahr des Kindes genommen werden. Wäre es bei Zwillingen folgendes Szenario möglich: die ersten 2 Jahre Elternzeit für ein Kind nehmen, dann noch 2 Jahre für das zweites Kind?
- Können die Eltern dann die restlichen 3 Jahre Elternzeit auch direkt im Anschluss an die ersten 3 Jahre nehmen, so wäre dann 6 Jahre Elternzeit ohne Unterbrechung?
- Sehe ich es richtig, die Vorteile in der Elternzeit zu sein und Teilzeit (unter 30h/Woche) zu arbeiten wäre die Kündigungsschutz und dass der AG kann nicht so einfach Teilzeit ablehnen?
Danke sehr
Jami