Hallo liebes Experten Team,
ich möchte gerne bei meinem AG 2 Jahre Elternzeit beantragen und im 2. Jahr eventuell den Anspuch auf Teilzeitarbeit nutzen. Wegen dem 3. Jahr der Elternzeit weiß ich noch nicht, ob und wann ich diesen nehmen werde. Nun wure ich gefragt, ob ich die Elternzeit ab dem Geburtstermin oder ab dem Ende der Mutterschutz nehmen möchte. Ich wusste gar nicht, dass es möglich ist. Nun meine Fragen:
Verstehe ich es richtig, dass wenn ich die 2 Jahre Elternzeit ab dem Ende der Mutterschutzfrist nehme, ich den 3. Jahr nicht ohne Zustimmung des AGs dann daran anknüpfen kann? (und bei der Beantragung ab ET schon).
Wenn ich die Elternzeit ab dem Ende der Mutterschutz beantrage, bin ich 2 Jahre + 8 Wochen Mutterschutz in Freistellung, habe aber auch erst nach 1 Jahr + 8 Wochen Anspruch auf Teilzeit, oder?
Gibt es andere Vorteile, die Elternzeit nach der Mutterschutzfrist zu beginnen, außer die verlängerte Freistellung vom AG? Ich habe bisher keine gefunden.
Vielen Dank und beste Grüße
bebeauty