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Elternzeit Zwillinge falsch:(

Hallo. Und zwar habe ich eine dringende Frage.
Ich bin am 10.02.17 Mutter von Zwillingen geworden und war dann 12 Wochen in Mutterschutz. Mir konnte damals keiner wirklich helfen was die Aufteilung der Elternzeit angeht. Habe dann einen Antrag auf Elternzeit vom 13.6.17-31.07.19 gestellt ( so war es laut Arbeitgeber auch richtig, da ich am 1.08.19 wieder arbeiten wollte.
Ich habe aber keine Differenzierung angegeben für welches Kind.
Ich arbeite nun seit August 2018 schon wieder, bin aber weiterhin in Elternzeit. Nun möchte ich aber, da ich festegestellt hab das es noch zuviel ist, ab 1.08.19 die Elternzeit um 1 Jahr verlängern ohne das ich arbeiten gehe. Ist das möglich? Hatte ja nur den Antrag bis 31.07.19 gestellt. Die Kinder wären dann 2 1/2. ich hoffe das es nun nicht zu kompliziert rüberkommt:(
Bin total verzweifelt.
Bisherige Antworten
Expertin-Schleich
Expertin-Schleich | 17.11.2018, 21:27 Uhr
533 Beiträge seit 19.12.2012

Re: Elternzeit Zwillinge falsch:(

Liebe Sabrina,

vielen lieben Dank für Ihre Frage.

Bei Zwillingen liegt der Anspruch insgesamt bei sechs Jahren, wobei auch hier je Kind mindestens zwölf Monate in den ersten drei Lebensjahren beansprucht werden müssen. Das bedeutet, dass Eltern für Zwillinge direkt 48 Monate Elternzeit auch im Zeitraum bis zum 8. Geburtstag der Kinder nehmen können. Eine Zustimmung durch den Arbeitgeber ist dabei gar nicht erforderlich.

Wenden Sie sich diesbezüglich erneut an Ihren Arbeitgeber und teilen Sie Ihr Vorhaben schriftlich mit. In der Regel sollte es keine Probleme geben.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen hiermit weiterhelfen und wünsche Ihnen weiterhin alles Gute.

Herzliche Grüße

Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)

Re: Elternzeit Zwillinge falsch:(

Auch wenn ich die ersten beiden Jahre nicht zwischen den Kindern differenziert habe? Habe ja geschrieben ich nehme Elternzeit für meine Kinder A und B aber nicht für welches Jahr
Expertin-Schleich
Expertin-Schleich | 17.11.2018, 22:03 Uhr
533 Beiträge seit 19.12.2012

Re: Elternzeit Zwillinge falsch:(

Im Normalfall sollte es trotzdem keine Probleme geben. Ihnen steht diese Zeit nunmal gesetzlich zu - nur sollte der Arbeitgeber rechtzeitig informiert werden

Herzliche Grüße

Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)

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