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Elternzeit Kindsvater

Liebes Expertenteam,

wie verhält sich die Sachlage der Elternzeit, wenn die Mutter in Frankreich wohnt und arbeitet, der Kindsvater natürlich auch in Frankreich wohnt, aber in Deutschland arbeitet.

Besteht dann trotzdem ein Recht auf Elternzeit für den Kindsvater? Auch wenn die Eltern nicht zusammen wohnen.

Oder tritt dann nur das französiche Recht zu?

Vielen Dank schon einmal für die Antwort.

Viele Grüße

 

Bisherige Antworten
Expertin-Schleich
Expertin-Schleich | 03.10.2016, 09:32 Uhr
533 Beiträge seit 19.12.2012

Re: Elternzeit Kindsvater

Liebe Wunsch17,

vielen Dank für Ihre Frage.

Meiner Meinung nach tritt hier das französische Recht ein. Damit kenne ich mich leider nicht so gut aus. Daher bitte ich Sie, sich noch einmal in Frankreich bei der zuständigen Behörde zu erkundigen.

Ein paar Infos habe ich für Sie noch herausfinden können :

Gemäß den europäischen Richtlinien gibt es in Frankreich einen gesetzlichen Mutterschutz, sowie die Möglichkeit Erziehungszeit zu beantragen. Jede Arbeitnehmerin hat unabhängig von der Art ihres Vertrages und der Dauer der Zugehörigkeit in einem Unternehmen Anspruch auf einen Mutterschutz (congé de maternité), den ihr der Arbeitgeber nicht verweigern darf. Die Dauer des Mutterschutzes ist abhängig von der Zahl der Kinder. In der Regel hat man Anspruch auf 16 Wochen (erstes Kind) bis max. 46 Wochen (Mehrlingsgeburten). Neben den gesetzlichen Vorgaben kann es immer durch Gewerkschaften andere, noch vorteilhaftere Vereinbarungen geben, man sollte sich also vorher genau über die individuellen Anspruch informieren. Im Allgemeinen werden einige Wochen vor und einige Wochen nach der Geburt des Kindes freigenommen. In Absprache mit dem behandelnden Arzt ist es aber auch möglich, max. 3 Wochen der Wochen vor der Geburt auf die Zeit danach zu verschieben. In jedem Fall dürfen Frauen 8 Wochen vor und nach der Geburt nicht arbeiten, davon müssen 6 Wochen nach der Geburt liegen. In Ausnahmefällen (gesundheitliche Probleme, Fehlgeburt etc.) gibt es gesonderte Regeln.

Auch Männer haben Anspruch auf ein paar Tage Urlaub zur Geburt ihres Kindes (congé de paternité). Sie müssen lediglich in den ersten 4 Monaten nach der Geburt genommen werden, sonst verfällt der Anspruch. Zusätzlich zu den drei gesetzlich genehmigten Tagen Urlaub zur Geburt des Kindes können Väter 11 bis 18 (Mehrlinge) Tage Urlaub beantragen. Diesen Anspruch haben alle Arbeitnehmer, unabhängig von Zugehörigkeitsdauer zum Unternehmen, der Art des Vertrage oder des Familienstandes (auch wenn der Vater nicht bei dem Kind lebt, gilt dieser Anspruch). In Ausnahmesituationen (Kind länger im Krankenhaus, Tod der Mutter) gelten gesonderte Regeln.

Im Anschluss an den Mutterschutz können Eltern (egal ob Mann oder Frau) auch in Frankreich Erziehungszeit (in Deutschland jetzt Elternzeit genannt) beantragen. Diesen Anspruch haben allerdings nur die Mitarbeiter/innen, die vor der Geburt des Kindes mindestens ein Jahr in dem Unternehmen gearbeitet haben. Zunächst beantragt man ein Jahr Erziehungszeit, kann diesen aber zweimal noch verlängern, sodass man maximal 3 Jahre zuhause bleiben kann. Der Arbeitgeber darf diesen Antrag nicht ablehnen. Der geltende Arbeitsvertrag wird aufgelöst, man hat aber Anspruch auf Wiedereinstellung in seinem bzw. in einem vergleichbaren Arbeitsplatz im Unternehmen. Bei der CAF (Caisse d'Allocations Familiales) kann man (allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen) finanzielle Unterstützung für die Zeit der Erziehungszeit beantragen. Alternativ kann man auch in Teilzeit im Unternehmen weiterarbeiten, was eine gute Möglichkeit ist, im Berufsleben präsent zu bleiben und so den Anschluss nicht zu verlieren.

Quelle: http://www.connexion-emploi.com/de/a/wie-wird-in-frankreich-familienleben-und-berufsleben-vereinbart

Ich wünsche Ihnen weiterhin noch alles Gute.

Herzliche Grüße

Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)

Re: Elternzeit Kindsvater

Vielen  Dank für die Antwort/Recherche.

Viele Grüße

 

Expertin-Schleich
Expertin-Schleich | 03.10.2016, 12:42 Uhr
533 Beiträge seit 19.12.2012

Re: Elternzeit Kindsvater

Gern geschehen ☺

Herzliche Grüße

Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)

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