Liebes Expertenteam,
wie verhält sich die Sachlage der Elternzeit, wenn die Mutter in Frankreich wohnt und arbeitet, der Kindsvater natürlich auch in Frankreich wohnt, aber in Deutschland arbeitet.
Besteht dann trotzdem ein Recht auf Elternzeit für den Kindsvater? Auch wenn die Eltern nicht zusammen wohnen.
Oder tritt dann nur das französiche Recht zu?
Vielen Dank schon einmal für die Antwort.
Viele Grüße