Hallo zusammen,
ich bin neu hier im Forum und muss direkt eine Frage loswerden. Meine Frau und ich erwarten Ende August (26.08.2019) unser erstes Kind. Nun fragen wir uns wie hoch unser Elterngeld ausfallen wird, aufgrund unseres Steuerklassenwechsels.
Hintergrund: Wir haben von dem "Steuertrick" gehört, dass man durch einen Steuerklassenwechsel das Elterngeld erhöhen kann. Nachdem wir Mitte Dezember durch den Schwangerschaftstest erfahren haben, dass wir schwanger sind wollten wir noch bis zur Bestätigung durch den Arzt warten. Der Termin war kurz vor Silvester 2018. Nach der Bestätigung haben wir Anfang Januar (für Februar) die Steuerklassen von 4/4 auf 3/5 zugunsten meiner Frau gewechselt. Nun habe ich allerdings gelesen, dass 6 volle Monatsgehälter vor beginn des Mutterschutz vorliegen müssen, damit die Steuerklasse für die Berechnung als Grundlage genutzt wird. Dies wäre ja dann nicht der Fall. (Februar, März, April, Mai, Juni und Mitte Juli beginnt der Mutterschutz)
Nun habe ich aber auch gelesen, dass die Steuerklasse als Grundlage genutzt wird, welche in den letzten 12 Monaten vor Mutterschutz überwiegt. Meine Frau hatte von Juli-Oktober 2018 die Steuerklasse 1 (vor der Hochzeit) und ab November-Januar (einschließlich) Steuerklasse 4. Ergibt folgenden Fall: 4 Monate Steuerklasse 1 / 3 Monate Steuerklasse 4 und 5 Monate Steuerklasse 3 vor Beginn des Mutterschutz. Bedeutet dies nicht, dass die überwiegende Anzahl der letzten 12 Monate vor Beginn des Mutterschutz die Steuerklasse 3 war und diese somit als Grundlage gezogen wird? Oder ist dies ein Trugschluss, da Steuerklasse 1 und 4 (vor und nach der Hochzeit) quasi identisch sind?
Das verwirrt mich gerade etwas und es ist quasi mein letzter Strohhalm, denn ansonsten war der Steuerklassenwechsel auf 3/5 umsonst, da zu spät um sich auf das Elterngeld auszuwirken, was extrem biter wäre, denn so feheln uns jeden Monat 200€ beim Elterngeld.
Ich hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt :-)
Vielen Dank für eure Hilfe !!!
Gruß Tim