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Elterngeldberechnung nach zwei Jahren Elterngeld Plus-Bezug

Hallo liebes Expertenteam,

ich bin leider wegen der Elterngeldberechnung ein wenig verunsichert, aber erstmal zu meiner jetzigen Situation:

Mitte Juli 2015 ist meine Maus auf die Welt gekommen und ich habe zwei Jahre Elternzeit beantragt. Als Elterngeldlösung hatte ich mich für Elterngeld Plus entschieden, die letzte Auszahlung wird Mitte April 2017 sein. Von Mitte April an werde ich auch wieder arbeiten, mit 20 h/Woche und ab September 2017 (bis dahin hatte ich meine Elternzeit nochmal nachträglich verlängert) wollte ich auf Teilzeit mit 30 h/Woche gehen.

Jetzt ist es so, dass ich wieder schwanger bin und voraussichtlich am 01. September 2017 der Entbindungstermin sein wird, der Mutterschutz beginnt da irgendwann Mitte/Ende Juli. Welche Monate werden dann für die Berechnung des neuen Elterngeldes für das zweite Kind berücksichtigt?

Erster Fall: Ab dem Zeitpunkt, ab dem der Bezug von dem alten Elterngeld aufhört (Mitte April), zuzüglich der Monate, bevor ich das erste Mal in den Mutterschutz gegangen bin, um auf die zwölf anzurechnenden Monate zu kommen?

Oder ist es so, dass, zweiter Fall, nur die ersten 12 Elterngeldbezugsmonate anrechnungsfrei bleiben und bei mir somit mein "Verdienst" vom August 2016 an bis zum Mutterschutz berechnet wird? Habe ja von August 2016 bis April 17 nicht gearbeitet und Elterngeld Plus bekommen. Das bereitet mir gerade ein wenig Sorgen. Bislang bin ich immer von dem ersten Fall ausgegangen, wenn aber doch der zweite Fall der eigentlich richtige ist, wäre das vom Eltergeldbezug her schon eine kleine Katastrophe, auf die ich dann aber jetzt schon gerne vorbereitet wäre.

 

Noch eine andere Frage: Macht es für mich eigentlich Sinn, die jetzige Elterzeit, die ich ja nochmal auf Ende August verlängert hatte, zu Beginn des neuen Mutterschutzes zu kündigen? Ist das erlaubt? Würde ja nochmal das Mutterschutzgeld ein wenig aufstocken :-).

 

LG 

Bisherige Antworten
Expertin-Schleich
Expertin-Schleich | 21.01.2017, 20:59 Uhr
533 Beiträge seit 19.12.2012

Re: Elterngeldberechnung nach zwei Jahren Elterngeld Plus-Bezug

Liebe Jeka,

vielen herzlichen Dank für Ihre Frage.

Als Berechnungsgrundlage für das Elterngeld zählen die 12 Monate vor der Geburt des Kindes. Zusätzlich erhalten Sie den Geschwisterbonus. Meinem Verständnis nach, würde in Ihrer Situation der zweite von Ihnen geschilderte Fall zutreffen. Ich würde Ihnen allerdings empfehlen, sich einen Beratungstermin in der Elterngeldstelle geben zu lassen. So gehen Sie auf jeden Fall auf Nummer sicher.
Sie können die Elternzeit beenden, wenn Sie in den Mutterschutz gehen. Dieses ist rechtlich durchaus möglich.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen hiermit etwas weiterhelfen und wünsche Ihnen weiterhin alles Gute.

Herzliche Grüße

Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)

Re: Elterngeldberechnung nach zwei Jahren Elterngeld Plus-Bezug

Vielen Dank für die Antwort!

Expertin-Schleich
Expertin-Schleich | 22.01.2017, 10:34 Uhr
533 Beiträge seit 19.12.2012

Re: Elterngeldberechnung nach zwei Jahren Elterngeld Plus-Bezug

Gern geschehen ☺

Herzliche Grüße

Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)

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