Hallo liebes Expertenteam,
ich bin leider wegen der Elterngeldberechnung ein wenig verunsichert, aber erstmal zu meiner jetzigen Situation:
Mitte Juli 2015 ist meine Maus auf die Welt gekommen und ich habe zwei Jahre Elternzeit beantragt. Als Elterngeldlösung hatte ich mich für Elterngeld Plus entschieden, die letzte Auszahlung wird Mitte April 2017 sein. Von Mitte April an werde ich auch wieder arbeiten, mit 20 h/Woche und ab September 2017 (bis dahin hatte ich meine Elternzeit nochmal nachträglich verlängert) wollte ich auf Teilzeit mit 30 h/Woche gehen.
Jetzt ist es so, dass ich wieder schwanger bin und voraussichtlich am 01. September 2017 der Entbindungstermin sein wird, der Mutterschutz beginnt da irgendwann Mitte/Ende Juli. Welche Monate werden dann für die Berechnung des neuen Elterngeldes für das zweite Kind berücksichtigt?
Erster Fall: Ab dem Zeitpunkt, ab dem der Bezug von dem alten Elterngeld aufhört (Mitte April), zuzüglich der Monate, bevor ich das erste Mal in den Mutterschutz gegangen bin, um auf die zwölf anzurechnenden Monate zu kommen?
Oder ist es so, dass, zweiter Fall, nur die ersten 12 Elterngeldbezugsmonate anrechnungsfrei bleiben und bei mir somit mein "Verdienst" vom August 2016 an bis zum Mutterschutz berechnet wird? Habe ja von August 2016 bis April 17 nicht gearbeitet und Elterngeld Plus bekommen. Das bereitet mir gerade ein wenig Sorgen. Bislang bin ich immer von dem ersten Fall ausgegangen, wenn aber doch der zweite Fall der eigentlich richtige ist, wäre das vom Eltergeldbezug her schon eine kleine Katastrophe, auf die ich dann aber jetzt schon gerne vorbereitet wäre.
Noch eine andere Frage: Macht es für mich eigentlich Sinn, die jetzige Elterzeit, die ich ja nochmal auf Ende August verlängert hatte, zu Beginn des neuen Mutterschutzes zu kündigen? Ist das erlaubt? Würde ja nochmal das Mutterschutzgeld ein wenig aufstocken .
LG