Hallo liebe Experten,
mir erklärt sich die abschließende Berechnung des Elterngeldes leider bislang nicht.
Ich war bis zum 31.12.2018 selbstständig, habe den Betrieb sodann eingestellt. Meine Tochter kam im März 2018 zur Welt.
Da zu diesem Zeitpunkt noch kein Steuerbescheid vorlag, habe ich eine vorläufige EÜR für 2017 erstellt, anhand derer mein Elterngeld berechnet wurde.
Nun stellen sich 2 Fragen. Die Steuererklärung 2017 ist nun fertig, der Gewinn fällt etwa 3.000,00 EUR höher aus, als in der geschätzten EÜR angegeben. Bekomme ich nun eine Nachzahlung der Differenz?
Die zweite Frage: Elterngeld beziehe ich für den Zeitraum 13.03.18-12.03.19. Ich habe extra vorab noch eine Rechnungen gestellt, die auch vor Beginn des Bezugszeitraums beglichen wurden. Aus dem Steuerbescheid 2018 geht ja aber nicht hervor wann welche Zahlungen geleistet wurden sondern nur der Gesamtbetrag. Wie wird denn hier ermittelt wieviel Geld ich tatsächlich während des Bezugszeitraums erhalten habe? Kann hier in irgendeiner Form eine differenzierte Aufstellung vorgenommen werden? Sollte zum Steuerbescheid eine EÜR extra vorgelegt werden, aus der sich die genauen Daten der Zahlungen (Ein- und Ausgänge) ergeben?
Ich werde auch dieses Jahr noch ein paar Zahlungen erhalten, habe aber auch gleichzeitig noch Kosten.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung. Laut der hiesigen Elternstelle ist das ein sehr komplizierter Fall, aber ich kann mir eigtl nicht vorstellen, dass das so selten vorkommt...