hallo zusammen
ich war bis zum 31.12.2018 beschäftigt. vom 01.01.19 bis 06.01.19 arbeitslos.
ab 07.01. bis 31.03.19 war bzw bin ich noch beschäftigt und habe jetzt in der probezeit aus persönlichen gründen gekündigt.
unsere tochter wird anfang april geboren.
habe ich anspruch auf elterngeld, dieses wird ja nach dem einkommen der letzten 12 monate berechnet oder bekomme ich das nicht weil ich ja ab 01.04.19 arbeitslos bin ?
viele grüße haiko