Suchen Menü

Elterngeldanspruch bei Teilzeit vor und nach Geburt

Hallo liebes Team, 

ich bekomme am 14.04.18 mein erstes Kind. Ich arbeite seit Jahren in TZ mit 22 Wochenstunden. Das möchte ich auch gerne nach den 8 Wochen Mutterschutz wieder aufnehmen. 

Der Nettoverdienst und Arbeitsstunden bleiben also gleich. Habe ich jetzt Anspruch auf den Mindestbetrag von 300,-EUR oder habe ich einfach Pech gehabt und bekomme gar nichts?

 

LG und danke im Voraus

Petra

Bisherige Antworten
Expertin-Schleich
Expertin-Schleich | 04.03.2018, 20:59 Uhr
533 Beiträge seit 19.12.2012

Re: Elterngeldanspruch bei Teilzeit vor und nach Geburt

Liebe Petra, 

vielen lieben Dank für Ihre Frage.

Eine Teilzeitarbeit bedeutet nicht, dass der Anspruch auf Elterngeld verloren geht. Voraussetzung ist allerdings, dass der elterngeldberechtigte Elternteil nicht mehr als 30 Stunden in der Woche arbeiten geht.

Sie haben die Möglichkeit mit einem Elterngeld Rechner ihren Anspruch auch selbst berechnen. Dieser Link ist dabei sehr hilfreich

https://www.familien-wegweiser.de/ElterngeldrechnerPlaner

 

Ich hoffe,  ich konnte Ihnen hiermit weiterhelfen und wünsche Ihnen weiterhin alles Gute.

 

Herzliche Grüße

Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)

Re: Elterngeldanspruch bei Teilzeit vor und nach Geburt

Hallo Frau Schleich, 

den Rechner habe ich schon benutzt und es kamen 300,- EUR raus. Da freue ich mich aber sehr. 

 

Danke für die Antwort

Expertin-Schleich
Expertin-Schleich | 05.03.2018, 18:21 Uhr
533 Beiträge seit 19.12.2012

Re: Elterngeldanspruch bei Teilzeit vor und nach Geburt

Gern geschehen :-)

Herzliche Grüße

Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)

Meistgelesen auf 9monate.de
Rat und Hilfe zur Bedienung
Übersicht aller Foren

Mit der Teilnahme an unseren interaktiven Gewinnspielen sicherst du dir hochwertige Preise für dich und deine Liebsten!

Jetzt gewinnen