Hallo Frau Schleich,
wenn es nach dem Berater der Elterngeldstelle geht, bin ich ein komplizierter Fall. Vielleicht können Sie etwas mehr Licht ins Dunkel bringen.
Es sieht folgendermaßen aus:
Am 13.03.2018 kam meine Tochter zur Welt, ich erhielt vom 13.03.2018 - 12.03.2019 Elterngeld. Von 01.03.2015 bis 31.12.2018 war ich selbstständig tätig, mein Elterngeld berechnete sich also nach meiner vorläufigen EÜR 2017. Der Steuerbescheid 2017 liegt inzwischen vor, 2018 jedoch noch nicht, da aufgrund der Einstellung der Tätigkeit diese Steuererklärung erst im Laufe dieses Jahres vom Steuerberater gefertigt wird.
Nun erwarten wir im Oktober zum 2. Mal Nachwuchs.
Die Frage ist, wie sich dann das Elterngeld berechnet. Soweit ich weiß, zählen die Monate des Elterngeldes nicht dazu. Ich hatte in dieser Zeit Einnahmen und Ausgaben, habe insgesamt jedoch Verlust gemacht (die Rechnungen konnte ich so anfordern und begleichen, dass das meiste Geld vorher und nachher kam).
Ich würde also davon ausgehen, dass zunächst die Zeit ab 13.03.2019 bis zum ET zählt, also ca. 7 Monate - und vorher? Zählt hier wieder der Durchschnitt aus 2017? Davon dann 5 Monate? (Oder sind es nur noch 3 aufgrund meiner jetzigen angestellten Tätigkeit)? Der Berater war wie gesagt ziemlich überfordert.
Oder zählen dann doch die Monate unmittelbar vor der Geburt? Das ist bei selbstständigen ja aber unüblich.
Sorry für die ausführliche Frage, ich hoffe, Sie können mir hier weiterhelfen.