Hallo,
ich habe zwei Arbeitgeber bei dem einen Arbeite ich 30 Std in der Woche (Steuerpflichtig) und bei dem anderen 4 Std in der Woche (Minijob).
Meine Frage ist ob der Verdienst aus dem Minijob für die Berechnung des Elterngeldes mitzählt?
Und wie sieht es aus wenn ich gleich nach dem Mutterschutz wieder den Minijob mit 4 Std aufnehme, wie wird das angerechnet?