Sehr geehrtes Expertenteam,
da wir bald Nachwuchs erwarten, werde ich zwei Jahr in Elternzeit gehen, aber bereits im ersten Lebensjahr wieder in Teilzeit arbeiten.
Ich möchte für die ersten 10 Lebensmonate unseres Sohnes Basiselterngeld beantragen. Ab dem 1.8.16 werde ich wieder in Teilzeit arbeiten. Deshalb beantrage ich dann das Elterngeld plus für die weiteren 4 Monate. Gibt es hier eine Obergrenze, wie viel man in in Teilzeit verdienen darf? Ich bin Beamtin und wollte das Höchstmaß an Teilzeitstunden (20 Lehrerstunden) arbeiten.
Während ich Elterngeld plus beziehe und arbeite, wird mein Mann zwei Monate zu Hause bleiben (13./14. Lebensmonat) und auch Basiselterngeld beziehen.
Ist dieses Modell so umsetzbar?
Vielen Dank für Ihre Antwort!