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Elterngeld - selbständig und angestellt - Verschiebungstatbestände bei 2. Kind

Hallo zusammen,

 

ich freue mich über Hilfe zu folgender Fragestellung:

Ausgangssituation:

1. Kind geboren im Januar 2017

2. Kind geboren im Oktober 2018

Ich arbeite nebenberuflich selbständig. Geschäftsjahr = kalenderjahr

Frage zum Elterngeldantrag für das zweite Kind:

Da ich sowohl in 2017 als auch 2018 sowohl Mutterschaftsgeld als auch Elterngeld erhalten habe, möchte ich dass der Bemessungszeitraum für das Elterngeld auf das Geschäftsjahr davor (also 2016) verlegt wird. Dies müsste grundätzlich gehen.

Im Dezember 2016 habe ich auch einen Monat lang Mutterschaftsgeld erhalten. Muss ich nun den Bemessungszeitraum für das Elterngeld nochmal um ein Jahr auf 2015 vorverlegen oder kann ich (da dies finanziell für mich sinnvoller ist) 2016 zu Grunde legen lassen.

 

Sprich: kann ich ein Jahr ausklammern aufgrund Ersatzleistung und dann trotzdem ein anderes Jahr mit Ersstzleistung nehmen oder muss ich dann komplett auf ein Jahr zurück, das gar keine Ersatzleistung hatte?

Danke für die Hilfe!

Bisherige Antworten
Expertin-Schleich
Expertin-Schleich | 11.02.2019, 22:00 Uhr
533 Beiträge seit 19.12.2012

Re: Elterngeld - selbständig und angestellt - Verschiebungstatbestände bei 2. Kind

Liebe Samiskus,

vielen lieben Dank für Ihre Frage.
In Summe bilden die für die Berechnung des Elterngeldes relevanten Kalendermonate vor der Geburt des Kindes den sog. Bemessungszeitraum. Liegen im Bemessungszeitraum bestimmte Ausklammerungstatbestände vor, darf man auf Antrag die davon betroffenen Kalendermonate verschieben.
Die folgenden Ausklammerungs- und Verschiebetatbestände hat der Gesetzgeber vorgesehen:
den Bezug von Elterngeld für ein älteres Kind,
den Bezug von Mutterschaftsleistungen,
Zeiten nachweislicher schwangerschaftsbedingter Erkrankungen mit Einkommenseinbußen oder
Zeiten mit Einkommenseinbußen auf Grund der Ableistung von Wehr- oder Zivildienst bis einschließlich 31.05.2011

Für den Fall, dass ass Sie den Zeitraum von Ersatzleistungen nicht ausklammern möchten, müssen Sie dieses gesondert beantragen.


Ich hoffe, ich konnte Ihnen hiermit weiterhelfen und wünsche Ihnen weiterhin alles Gute.

Herzliche Grüße

Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)

Re: Elterngeld - selbständig und angestellt - Verschiebungstatbestände bei 2. Kind

Hallo Frau Schleich,

danke für Ihre Antwort. Leider beantwortet diese meine Frage nicht wirklich.

Ich weiß, dass ich den Zeitraum mit Ersatzleistungen für den Bemessungszeitraum ausklammern kann und ich weiß auch, dass ich beantragen kann, den Zeitraum mit Ersatzleistungen nicht auszuklammern.

Kann ich dies aber auch teils teils machen? D.h. den Zeitraum der Ersatzleistung in 2017 ausklammern, aber den Zeitraum der Ersatzleistung in 2016 nicht ausklammern. Oder geht nur eine komplette Ausklammerung, sprich ich muss dann 2015 als Bemessungszeitraum ansetzen, da in 2016 ein Monat Ersatzleistung vorlag?

Expertin-Schleich
Expertin-Schleich | 16.02.2019, 12:19 Uhr
533 Beiträge seit 19.12.2012

Re: Elterngeld - selbständig und angestellt - Verschiebungstatbestände bei 2. Kind

Liebe Samiskus,

Ob eine Ausklammerung teils teils möglich ist, habe ich persönlich noch nicht erlebt. Ich rate Ihnen sich in diesem speziellen Fall noch einmal an die Elterngeld Stelle zu wenden. Diese können Ihnen detailliertere Auskünfte geben.
Es tut mir leid, dass ich Ihnen keine andere Antwort geben kann.

Herzliche Grüße

Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)

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