Hallo zusammen,
ich freue mich über Hilfe zu folgender Fragestellung:
Ausgangssituation:
1. Kind geboren im Januar 2017
2. Kind geboren im Oktober 2018
Ich arbeite nebenberuflich selbständig. Geschäftsjahr = kalenderjahr
Frage zum Elterngeldantrag für das zweite Kind:
Da ich sowohl in 2017 als auch 2018 sowohl Mutterschaftsgeld als auch Elterngeld erhalten habe, möchte ich dass der Bemessungszeitraum für das Elterngeld auf das Geschäftsjahr davor (also 2016) verlegt wird. Dies müsste grundätzlich gehen.
Im Dezember 2016 habe ich auch einen Monat lang Mutterschaftsgeld erhalten. Muss ich nun den Bemessungszeitraum für das Elterngeld nochmal um ein Jahr auf 2015 vorverlegen oder kann ich (da dies finanziell für mich sinnvoller ist) 2016 zu Grunde legen lassen.
Sprich: kann ich ein Jahr ausklammern aufgrund Ersatzleistung und dann trotzdem ein anderes Jahr mit Ersstzleistung nehmen oder muss ich dann komplett auf ein Jahr zurück, das gar keine Ersatzleistung hatte?
Danke für die Hilfe!