Hallo Frau Schleich,
ich habe ein Frage zum Elterngeld. Derzeit bin ich noch bis zum 30.09.2015 in EZ (seit dem 12.02.2014). Wie würde sich denn zukünftiges Elterngeld berechnen, wenn ich noch in der EZ erneut schwanger werde und sagen wir bis zum Mutterschutz noch 4 Monate arbeiten gehe?
LG Sandra