Hallo lliebes Experten Team,
durch zufall haben wir gestern erfahren das Zwillingeseltern nachträglich Elterngeld afirdern können. Da die Gesetzestexte für Laien wie mich so undurchsichtig geschrieben sind, nun meine Frage :
Meine Zwillinge sind 2010 geboren & ich war 12 Monate alleine in Elternzeit.
ist es richtig das ich nun für meine "jüngere" Tochter nachträglich Elterngeld beantragen kann und mir dann 300 ,- Sockelbetrag + 300,- Mehrlingszuschlag noch zusteht? Mein Mann war nicht in Elternzeit.
Vielen Dank vorab.