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Elterngeld bei Freiberufler und mehr :-)

Hallo,

Ich bin Beamtin mit Steuerklasse 3, mein Mann ist Freiberufler ohne Steuerklasse. Nun bin ich in der 24. Woche schwanger und unsere Tochter kommt Anfang Februar.
Ich selbst werde nach dem Mutterschutz wieder arbeiten gehen und mein Mann nimmt Elternzeit.

Dazu wird ja das Nettoeinkommen herangezogen, wie jedoch wird das bei Freiberuflern ermittelt?
Dann wird Anfang Februar kaum der Steuerbescheid für 2016 schon da sein, auf welcher Grundlage wird dann das Elterngeld ermittelt?
Wie viele Stunden darf während der Elternzeit ehrenamtlich (ohne Vergütung) gearbeitet werden?

Dann habe ich noch zwei Fragen, die nichts mit dem Elterngeld zu tun haben. .. :-)
1. Wir sind verheiratet, haben aber unsere Namen behalten. Die Kleine wird seinen Namen bekommen. Muss ich das vorher irgendwo angeben? Einen Familiennamen haben wir noch nicht festgelegt.
2. Ich bin privat versichert, mein Mann gesetzlich und das Kind soll gesetzlich familienversichert werden. Wie wird das in der Klinik nach der Geburt abgerechnet? Kann es da Probleme geben? Sollten wir vorher schon was regeln?

1000 Dank schon mal im Voraus,

Sada
Bisherige Antworten
Expertin-Schleich
Expertin-Schleich | 10.10.2016, 10:09 Uhr
533 Beiträge seit 19.12.2012

Re: Elterngeld bei Freiberufler und mehr :-)

Liebe Sada,

vielen herzlichen Dank für Ihre Frage.
Auch Freiberufler haben natürlich Anspruch auf Elterngeld.
Maximal werden 67 Prozent des Gewinns gezahlt, der in den letzten zwölf Monaten vor Geburt des Kindes angefallen ist. Der Mindestbetrag liegt bei 300€.
Von diesem Gewinn sind auch noch die Sozialabgaben abzuziehen.
Zum Ehrenamt: eine wöchentliche Arbeitszeit von 30 Std darf nicht überschritten werden.
Zum Nachnamen: Sie haben ab der Geburt des Kindes innerhalb eines Monats entscheiden, welchen Namen das Kind annehmen soll. Vorher brauchen Sie nichts zu tun.
Bezüglich der Krankenversicherung: Klären Sie dieses mit der Krankenkasse nochmal, über die Ihr Kind zukünftig versichert sein wird.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen hiermit weiterhelfen und wünsche Ihnen weiterhin alles Gute.

Herzliche Grüße

Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)

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